Vereinsgesetz durch! (Update 2)

Vereinsgesetz durch! (Update 2)

  Gestern wurde vom Bundestag eine Änderung des Vereinsgesetzes beschlossen, die wohl im Endeffekt darauf abzielt, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Gruppierungen zu unterbinden. Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln. Aktuell sind davon der Bandidos MC, der Hells Angels MC und der Gremium MC betroffen.   Update 1 Heute haben die betroffenenen Clubs ein gemeinsames Statement auf YouTube veröffentlicht –…

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HAMC Stuttgart: 35-Jahrfeier

HAMC Stuttgart: 35-Jahrfeier

Meinen ersten Eindruck über den Hells Angels Charter in Stuttgart bekam ich durch die Dokumentation  „Unter Brüdern“. Ich kann mich noch erinnern, wie ich damals in malerischem Schneeregen von München nach Augsburg gepilgert bin, um dort in einem Mini-Arthousekino mit 35 Plätzen die eingangs erwähnte Dokumentation anzusehen, nachdem die meisten Kinos die Aufführung bundesweit boykottiert hatten. Schon damals dachte ich mir, dass die Stuttgarter Hells Angels irgendwie anders waren als einige, denen ich zuvor begegnet…

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Klage gegen Kuttenverbot (Update)

Klage gegen Kuttenverbot (Update)

Aachen – Lutz Schelhorn, Präsident der Stuttgarter Hells Angels klagt gegen ein Kuttenverbot der Stadt Aachen. Er habe wegen des zeitweise geltenden Verbotes, die Hells Angels Kutte tragen zu dürfen, habe er auf Besuche seiner Brüder in Aachen verzichten müssen. „Ich hätte nach Aachen fahren müssen ohne meine Jacke. So etwas kann ich nicht akzeptieren.“ Das sei für ihn ein großer Eingriff in seine persönliche Freiheit, das könne er nicht akzeptieren. Bereits am Mittwoch wird das…

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PR Team 81 Schelhorn

PR Team 81 Schelhorn

Pressemitteilung des Hells Angel MC Stuttgart vom 16.07.2015: Mitglieder nicht verbotener Rockervereine dürfen ihre Patches in der Öffentlichkeit tragen. Das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof, hat dies so entschieden. Daran beißt die Maus keinen Faden ab, auch nicht der Innenminister. Mit seiner Entscheidung vom 09.07.2015 schützt der Bundesgerichtshof die Freiheit. Der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium und den Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart zur „Strafbarkeit der öffentlichen Verwendung verbotener Kennzeichen der Rockergruppen“ hat der Bundesgerichtshof eine Absage…

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