PR Team 81 Schelhorn

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Pressemitteilung des Hells Angel MC Stuttgart vom 16.07.2015:

Mitglieder nicht verbotener Rockervereine dürfen ihre Patches in der Öffentlichkeit tragen. Das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof, hat dies so entschieden. Daran beißt die Maus keinen Faden ab, auch nicht der Innenminister.

Mit seiner Entscheidung vom 09.07.2015 schützt der Bundesgerichtshof die Freiheit. Der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium und den Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart zur „Strafbarkeit der öffentlichen Verwendung verbotener Kennzeichen der Rockergruppen“ hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt, wie es klarer kaum geht.

Es hätte unserem Innenminister in Baden-Württemberg gut angestanden, ein Mindestmaß an Einsicht zu zeigen und zu erklären, dass er das Urteil des Bundesgerichtshofs respektieren und entsprechend handeln wird. Stattdessen zeigt sich Reinhold Gall enttäuscht und unbelehrbar: Die in seinem Auftrag veröffentliche Presseerklärung lässt tiefere Einsicht in Zusammenhänge nicht erkennen, wenn sie einen Hinweis des BGH auf eine Gesetzeslücke für „entscheidend“ hält und sofort eine Änderung des Vereinsgesetzes in Aussicht stellt. Ministerielle Souveränität sieht anders aus.

Lutz Schelhorn, Präsident des HAMC Stuttgart:

Der Rechtsstaat lässt sich nicht dadurch verteidigen, dass man straffreies Verhalten unbescholtener Mitbürger der eigenen Wunschvorstellung entsprechend für strafbar erklärt.
Die Presseerklärung könnte auf die latente Bereitschaft der Innenminister schließen lassen, Gesetze so lange zu ändern, bis sie der eigenen mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Vorstellung von Recht und Ordnung entsprechen. Ein solcher Kurs dürfte sich angesichts der Tatsache, dass es im demokratisch verfassten Rechtsstaat auch Grenzen für den Gesetzgeber gibt, als Fehlkalkulation erweisen.

Der HAMC Stuttgart wird die weitere Entwicklung beobachten und gegen weitere Versuche der Kriminalisierung und Diskriminierung vorgehen. Wir treten für die Freiheit ein und – wir sind und wir bleiben auf der Straße!

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