Rockern Waffenscheine entzogen

Rockern Waffenscheine entzogen

Kreis Euskirchen – Weil ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Gremium MC die persönliche Zuverlässigkeit fehlt, hat der Kreis Euskirchen drei Männern aus Blankenheim, Weilerswist und Mechernich die Waffenscheine entzogen.

Damit war einer der drei nicht einverstanden und versuchte, mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Aachen der Einziehung gleich mehrerer Waffenscheine zu widersprechen.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag allerdings ab.

Nach Auffassung des Gerichts sei wahrscheinlich, dass der Antragsteller Waffen und Munition missbräuchlich verwende oder sie Unberechtigten überlasse.

Der Rockerklub „Gremium MC“ gehöre wie die Hells Angels oder Bandidos zu den Outlaw Motocycle Gangs mit Nähe zu Rotlichtmilieu sowie Drogen- und Waffenhandel.

Nicht entscheidend war für das Gericht, dass der Mann bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei und dass das Chapter „Euskirchen“ des Gremium MC sich bislang nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt habe.

Gegen das Urteil ist Beschwerde am OVG Münster zulässig.

Einer der drei Rocker, so der Kreis, habe seinen Waffenschein zurückgegeben, ein weiterer habe ebenfalls geklagt.

Das Verfahren laufe.

 

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COMMENTS

  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    … dann lasst die Verfahren laufen!!!!

    1+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Eine Aushöhlung des Rechtsstaates mittels derer, die ihn eigentlich zu schützen, ihre erste Pflicht ist.

    Mit der Einlassung des Gerichtes, aufgrund von unbewiesenen Wahrscheinlichkeiten, die im möglichen Verhaltensbereich eines bisher unbescholtenen Bürgers liegen, auf dessen Faktizität zu schließen, erfüllt sich hingegen der Tatbestand von Willkür und Beliebigkeit.

    In der Konklusio anwendbar auf jeden Bürger in diesem Lande.

    Also, dem Recht zum, Recht verhelfen und durch alle nationalen und europäischen Instanzen klagend revisionieren.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    3+
  • iceangel iceangel

    Im Umkehrschluß muss man dann allen Politikern untersagen, ein Amt auszuführen, da diese Gruppe bewiesener Maßen anfällig für Korruption ist und sie ihre Positionen oder Ämter mißbräuchlich verwenden.
    Diese Argumentation ist genauso zu betrachten, wie die Argumentation gegen die Rocker.
    Ich denke, da wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen, weil die Herrenrasse ähm Obrigkeit keinerlei Zweifel an sich zulässt.
    Ginge es in diesem Land mit Rechtstaatlichkeit zu, müsste man beides gleich behandeln.
    So muss man das korrekter Weise sehen, auch wenn ich persönlich nichts davon halte, dass überhaupt ein Mensch, egal wer, seine Interessen mit einer Waffe durchsetzt, ausser zu seiner Selbstverteidigung, wenn einer nach seinem Leben trachtet.. Das mal nur so am Rande.
    Sollte er damit nur seine Interessen durchsetzen wollen, was faktisch eine Straftat darstellt, dann ist es gerechtfertigt, ihm den Besitz zu untersagen, aber nicht unbegründet, unbewiesen und prophylaktisch.
    Und gegen eine sippenhaftartige Unterstellung habe ich generell ein Problem.
    Der Mensch ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld bewiesen ist. So steht es im Gesetz.
    Daran sollten die, die es geschrieben haben, auch halten.
    Vor allem, wenn sie das vom Bürger auch erwarten.

    1+

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