Der Bundestag hat am 10. März 2017 das zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes verabschiedet. Der wesentliche Teil der Gesetzesänderung lautet wie folgt: §9 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbstständigen Vereinen verwendet werden. Ein Kennzeichen eines verbotenen Vereins wird insbesondere dann in im Wesentlichen gleicher Form verwendet, wenn bei ähnlichem äußerem Gesamterscheinungsbild…
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Vereinsgesetz durch! (Update 2)
Gestern wurde vom Bundestag eine Änderung des Vereinsgesetzes beschlossen, die wohl im Endeffekt darauf abzielt, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Gruppierungen zu unterbinden. Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln. Aktuell sind davon der Bandidos MC, der Hells Angels MC und der Gremium MC betroffen. Update 1 Heute haben die betroffenenen Clubs ein gemeinsames Statement auf YouTube veröffentlicht –…
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