Saubere Westen?

Saubere Westen?

Kiel – In der Affäre um unterdrückte Beweismittel und Aktenmanipulation im Landeskriminalamt gibt es neue Ungereimtheiten. Dabei geht es um die Rolle des damaligen Präsi der Bandidos Neumünster, der im Prozess um die Messerstecherei am Großflecken nicht auf der Anklagebank saß. Im 2011 gefällten Urteil gegen vier Bandidos heißt es, der Rocker-Boss sei erst nach der Polizei am Tatort eingetroffen – obwohl die Auswertung seiner Handydaten durch einen später geschassten Ermittler das genaue Gegenteil ergeben hatte.
Diese Information ist politisch hoch brisant: Denn der Präsident war nach Aussagen mehrerer zuverlässiger Quellen mit hoher Wahrscheinlichkeit jener Spitzel, der das Landeskriminalamt in der Hochphase des sogenannten Rocker-Kriegs zwischen Bandidos und Hells Angels mit Informationen versorgte. Im April 2010 hatte Innenminister Klaus Schlie (CDU) die Bandidos Neumünster dann verboten.

Dass auch der Präsident während der Ermittlungen nach der Bluttat, bei der im Januar 2010 zwei Red Devils schwer verletzt worden waren, zunächst als Beschuldigter galt, war bereits bekannt. Vor Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft Kiel aber die Ermittlungen eingestellt. Stattdessen standen drei später freigesprochene Rocker und Neonazi Peter B., damals Bandido-Vizepräsident, vor Gericht. Er wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Neben seinen Handy-Daten sprachen eine Blutspur an seiner Hose, die Zeugenaussage einer „Subway“-Mitarbeiterin und sein Vorstrafenregister gegen Peter B. Die Funkzellenabfrage seines Mobiltelefons ergab laut Urteil „ein Bewegungsmuster, das sich zur Tatzeit auf den Tatort hinbewegt“.
 Den Mitangeklagten war lediglich nachzuweisen, dass sich ihre Handys in Tatortnähe befunden hatten. Nach Informationen der Kieler Nachrichten hat die Soko Rocker mit Schreiben vom 9. April 2010 den Erlass von Haftbefehlen gegen Peter B., die Bandidos D., H. und K. sowie den Präsidenten bei der Staatsanwaltschaft angeregt. Der dringende Tatverdacht gegen den Rocker-Boss ergab sich demnach insbesondere durch die Auswertung der Mobilfunkdaten. Ein solcher Überfall wäre ohne Zustimmung des Präsidenten in der hierarchisch organisierten Bande nicht möglich gewesen, schrieben die beiden Ermittler X und Y. Oberstaatsanwalt Alexander Ostrowski folgte dem Vorschlag bei drei der fünf Personen – D. und der Präsident blieben auf freiem Fuß. Mehr Infos soll es heute von den Kieler Nachrichten geben….

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