Rocker erhalten beschlagnahmte Bikes zurück

Rocker erhalten beschlagnahmte Bikes zurück

Das die Bullerei einem immer wieder versucht in den Arsch zu treten wissen wir alle, um so größer das Gelächter wenn der Staat mal einen Fehler macht, so geschehen in Göttingen.

Göttingen. Der Fall hat eine fast dreijährige Geschichte. Nach dem Vereinsverbot im Oktober 2014 hatten Beamte mehrere Wohnungen und das Clubheim durchsucht und unter anderem sechs Motorräder als angebliches Vereinsvermögen beschlagnahmt. Dagegen zogen die Besitzer vor Gericht und bekamen Recht: Die Polizei habe die Motorräder zu Unrecht beschlagnahmt und müsse die Maschinen zurückgeben, urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Dezember 2016. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Gegen diesen Beschluss wiederum setzte sich die Polizei zur Wehr und fand beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Gehör, das eine Berufung für zulässig befand. Die Richter forderten die Polizei zu einer Begründung auf – und zwar innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses. Das wäre der 12. Mai gewesen. Doch die Frist verstrich und nichts geschah – erst am 19. Mai lagen die Unterlagen vor, eine Woche zu spät.

Die Göttinger Polizei rechtfertigte sich mit einem „unabwendbaren Büroversehen“, gemeint sind Urlaub und Dienstreisen zuständiger Beamter. Doch das ließen die Richter nicht gelten: Bei der Göttinger Polizei „sind keine hinreichenden organisatorischen Vorkehrungen für eine wirksame Fristenkontrolle getroffen worden“, kommentierte das OVG. Folge: Die Polizei nahm die Berufung zurück, die Rocker bekamen ihre Motorräder wieder.

Applaus und Glückwunsch.

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