Kleiner Waffenschein Adieu? Update

Kleiner Waffenschein Adieu? Update

Morgen ist die Verhandlung: Durfte die Bochumer Polizei einem Rocker aus Herne den sogenannten Kleinen Waffenschein abnehmen? Darüber verhandelt am 9. Juni das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Geklagt hatte ein 30 Jahre altes Führungsmitglied der Gruppierung „Guerrilleros“ aus Herne. Dabei handelt es sich um einen Unterstützerclub der „Bandidos“.

Die Polizei Bochum hatte dem Mann seinen „Kleinen Waffenschein“ abgenommen. Damit darf er keine Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen mehr führen. Ihm fehle die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ nach dem Waffengesetz, hatte die Polizei ihre Entscheidung begründet. Die „Guerrilleros“ gehören laut Gericht ebenso wie die „Bandidos“ zu den sogenannten „Outlaw Motorcycle Gangs“. Sie stellten sich außerhalb der gesellschaftlichen Ordnung. Ihre Mitglieder seien im Bereich der organisierten Kriminalität aktiv. Der Kläger sagt, dass er strafrechtlich unbescholten sei.

Zum Entzug von sogenannten „waffenrechtlichen Erlaubnissen“ bei Rockern gibt es bereits Urteile. So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht 2015 entschieden (BVerwG 6 C 1.14), dass einem „Bandidos“-Präsidenten aus Bayern Waffenbesitzkarten zu Recht entzogen werden durften. Das Gericht stellte fest, dass durch dessen Beitritt zu den „Bandidos“ die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes entfallen war. Den Hinweis des Mannes auf seine Unbescholtenheit hatte das Gericht nicht gelten lassen. (dpa)

Heute beim Prozess kam dann aber die Überraschung: Der 30-Jährige hat den Club nach eigener Aussage bereits vor zwei Jahren verlassen. Das Gericht und ein Polizeiexperte hielten die Angaben des Herners für stimmig. Der Mann akzeptierte einen Vorschlag der Polizei, bis 2020 auf einen neuen Waffenschein-Antrag zu verzichten.

Der Herner hatte im Sommer 2014 gegen den Entzug seiner Erlaubnis geklagt. Der „kleine Waffenschein“ erlaubt, Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen in der Öffentlichkeit zu tragen.

Ergo: Nochmal 3 Jahre reinen Kuttenzuschlag, ohne das der Kläger überhaupt noch im Verein ist…

Schöne neue Welt

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COMMENTS

  • iceangel iceangel

    Wenn man einen Mann, der nachweislich strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, mit dem Entzug des kleinen Waffenscheins, den jeder mit sauberem Führungszeugnis besitzen darf, bestraft, in dem man ihm diesen ohne sachlichen Grund entzieht, nur weil er in einer Gruppe ist oder zu einer Subkultur gehört, wo vereinzelt Kriminelle darunter sind, dann ist das rechtstaatlich sehr bedenklich.
    Im Umkehrschluss würde das bedeuten, da Bullen auch zu einer Gruppierung, wenn auch berufsbedingt, gehören, bei denen auch korrupte, kriminelle und unzuverlässige Mitglieder darunter sind, man denen das Tragen von Waffen im Allgemeinen auch verbieten muss, zumal diese Waffen von korrupten, kriminellen und unzuverlässigen Bullen auch schon missbräuchlich und gesetzeswidrig eingesetzt wurden.
    Wo bleibt da die Gleichheit vor dem Gesetz.
    Dieses besagt sinngemäß, man ist so lange unschuldig bzw. zuverlässig, bis das Gegenteil bewiesen ist und darf somit nicht in irgendeiner Form sanktioniert werden.
    Sieht das ein Richter anders, nenn ich das Amtsmißbrauch bzw. Rechtsbeugung.
    Als Demokrat kann man das nicht anders sehen.

    12+
  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    ….so ein Deal mit dem Staat ist sehr merkwürdig!!! Worry

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