Urteil gegen R. rechtskräftig

Urteil gegen R. rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsantrag gegen das Roßmüller-Urteil zurückgezogen. Das erklärt der Straubinger Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler. Damit ist die Verurteilung Roßmüllers zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro (80 Tagessätze zu je 20 Euro) rechtskräftig.

Anklage hält im Falle des Haupttäters an Revision fest

An dem Revisionsantrag gegen einen weiteren Verurteilten hält die Staatsanwaltschaft aber fest. Der Mann war als Haupttäter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Auch der Anwalt des Haupttäters hat Revision beantragt.

Auseinandersetzung im Jahr 2010

An Weihnachten 2010 war es in Straubing zwischen zwei verfeindeten Rockergruppen, den Bandidos und dem MC Gremium, zu einer blutigen Schlägerei mit zwei Schwerverletzten gekommen. Der Chef des MC Gremium erlitt eine Schnittverletzung im Gesicht. Wegen dieser Tat verurteilte das Landgericht den Haupttäter aus den Reihen der Bandidos.

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