Auftragsmord: Angeklagter frei

Auftragsmord: Angeklagter frei

Schweinfurt – Angeblich wollte sich der Angeklagte von seiner getrennt lebende Ehefrau entledigen, um so den Unterhalt für die nicht Zahlen zu müssen. Dazu habe der Schweinfurter den 38 Jahre alten Ex-Member der Bandidos, anstiften wollen und ihm 2500 Euro für den Auftragsmord geboten. Doch weil der Hauptbelastungszeuge vor Gericht unglaubwürdig wirkte, ist der 43 Jahre alte Angeklagte am Freitag freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen ersuchter Anstiftung zum Mord drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert.

Der Hauptbelastungszeuge, ein ehemaliges Mitglied der „Bandidos“ habe vor der Polizei, vor Zeugen und vor Gericht zu viele und zu gravierende widersprüchliche Angaben gemacht. Das befanden jedenfalls die Richter des Landgerichts Schweinfurt.

Er erzählt viel und gerne und ist bereit, etwas aufzubauschen

sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

 

Gericht erkannte keine konkrete Mordabsicht
Das Gericht war von der Schuld des Angeklagten nicht hundertprozentig überzeugt. Zudem ging das Gericht nicht davon aus, dass der Angeklagte seine in sozialen Netzwerken unverhohlen gemachten Andeutungen zu Mord, Selbstmord oder Tod seiner Frau tatsächlich ernst gemeint hatte.

Eine konkrete Mordabsicht hätten die Richter nicht erkennen können.

Übrig blieb von der Anklage deshalb nur das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weil der Angeklagte im Justizgebäude im April einen Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen hatte, muss er 1200 Euro zahlen, wie die Richter am Freitag entschieden.

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COMMENTS

  • Iceangel

    Zitat:
    „Das Gericht war von der Schuld des Angeklagten nicht hundertprozentig überzeugt. “

    Der Typ ist doch krank.
    Er hat es doch auch nachweislich angekündigt.
    Das wird sich in naher Zukunft heraus stellen, ob der das ernst gemeint hat oder nichtr.
    Spätestens, wenn sie die Lady erkaltet aufgefunden.
    Aber man kann ja mal abwarten, ob das Kongret wird.
    Typisch Justiz.
    Am besten gar nicht reagieren, liebe Bullen, wenn ein Rocker sowas meldet, die sind nämlich unzuverlässig, hat der richter gesagt. zwink.

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  • Sprouchmaaster

    naja.. anscheinend nahm ihn der mRichter nicht sehr ernst!

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