Roßmüller zu Geldstrafe verurteilt

Roßmüller zu Geldstrafe verurteilt

Regensburg – Nach einem blutigen Angriff auf einen verfeindeten Motorradclub ist das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht den 43jährigen Bandido gestern schuldig gesprochen. Er muss 80 Tagessätze zu je 20Euro zahlen. Ein Mitangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagten erhielten ebenfalls  Geldstrafen wegen Beihilfe.

Was genau vor fünf Jahren in der Nacht auf den zweiten Weihnachtstag passierte, konnte in dem Verfahren nicht geklärt werden.

„Die Anklage kann mir nicht sagen, wen ich angegriffen haben soll.“

Sagte Roßmüller. Laut Anklage hatten sich mehrere Bandidos versammelt und Mitglieder des Motorradclubs Gremium gezielt angegriffen. Wir berichteten. Für Roßmüller hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die anderen drei Angeklagten sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen zweieinhalb und sechs Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.

Sascha R. hat uns soeben sein Schlusswort vor dem Landgericht Regensburg zukommen lassen:

Schlusswort Sascha A. Roßmüller 

Hohes Gericht,

das gegenständliche Verfahren und seine Genese geht in meinen Augen über die Frage hinaus, was mich persönlich hinsichtlich der Urteilsverkündung betreffen mag. Es geht für mein Dafürhalten sogar weit darüber hinaus. Und dies ist mir ein Anliegen, in wenigen Sätzen wesentlich deutlich zu machen, nicht zuletzt, weil sich dies in meinem Falle exemplarisch darstellen läßt. Allein die Verfahrenseröffnung geht auf einen Hören-Sagen-Bericht zurück. Wie sich zeigte, gibt es davon sogar unterschiedliche Versionen, die zudem voneinander abweichen. Dabei stützt sich die Anklage auf eine im Zeugenschutzprogramm befindliche Person, bezüglich der dutzendweise schwerer Straftaten nicht verfolgt wurden, sprich keine Strafzumessung erfolgte.

Bezogen auf den aus welchen Motiven auch immer erfolgten Ermittlungseifer – dies sei einmal dahingestellt – möchte ich einen m. E. für die Beurteilungsperspektive entscheidenden Aspekt festhalten: Der in Rede stehende schwer kriminalitätsaffine Kronzeuge, in dessen Leben – wie wir hörten – über viele Jahre „jeder Tag deliktisch“ gewesen war, tätigte in der Tat eine umfassende Lebensbeichte. Doch hinsichtlich meiner Person, die er immerhin ca. eineinhalb Jahrzehnte kannte, wußte er im Rahmen dieser Lebensbeichte dennoch nichts weiter zu erzählen, als nur einen einzigen angeblich von einem Dritten vorgetragenen Bericht. – Ich denke, daß dies in der Gesamtschau geradezu „für“ statt „gegen“ mich spricht!

Und ich möchte weiter auf ein Mißverhältnis aufmerksam machen: Diese verfahrensauslösende Sekundärquelle wurde durch die Zeugen nicht bestätigt und auch mein Bundeszentralregisterauszug weist keine belastenden Einträge auf. Jedoch dessen ungeachtet fordert die Anklage mich betreffend ein Strafmaß, das deutlich über dasjenige hinausgeht, welches der im Zeugenschutz befindliche quasi „Berufskriminelle“ faktisch zu erdulden hatte, nachdem ihm – wie wir ebenfalls zu hören bekamen – die „wohlwollende Prüfung“ der sog. Halbstrafe in Aussicht gestellt wurde.

Hohes Gericht, die Anklage ist zwar nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wen ich denn nun angeblich verletzt haben soll, aber dennoch wird auf eine Haftstrafe abgezielt, während hingegen der Belastungszeuge für unzweifelhaft erfolgten, mehrfachen kiloschweren Drogenhandel zusätzlich weiterer Delikte straffrei ausgeht. Sollte dergleichen tatsächlich möglich sein, dann trifft es nach meiner persönlichen Auffassung ebenso wenig wie ein Zitronenfalter die Zitronen faltet hier noch zu, daß in unserer Rechtsordnung jeder Mensch vor dem Gesetz gleich sei. Insofern stellt dieses Verfahren in meinen Augen auch einen Lackmustest für die Beurteilung des Zustandes unserer realexistierenden Rechtsverfassung dar, womit sich der Kreis zu meinen eingangs getätigten Worten schließt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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COMMENTS

  • larsen

    Schön das Schluss Wort.. würde ich so unterschreiben..

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  • Iceangel

    Stimmt Larsen, wo er recht hat, hat er recht.
    Auch wenn ich ihn nicht leiden kann, er ist in der falschen Partei. Hahaha

    2+
  • Steppenwolf

    Wohl temperierte und stilistisch bis ins kleinste Detail elaboriert ausgefeilte Einlassung, die ihr Ziel nicht verfehlen sollte. Eine Übersetzung ins Allgemeinverständliche jutiziarer Trockenkost, gewürzt mit dem Fluidum emotionale kategorisch imperfekter Rhetorik: hohes Gericht………

    ……Nachtigall, ick hör`der trapsen….

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf

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  • Ironpriest

    Auch wenn ich von Roßmüller gar nichts halte, muß man schon seine Stellungnahme vor Gericht würdigen. Ich kenne die Details in der Sache nicht. Davon abgesehen ausgefeilt und wenn seine Aussage in der Quintessenz stimmt, beinahe ein Skandal.
    Leider hatte ich keine Möglichkiet dem Prozeß vor Ort zu folgen…..eigentlich ein Hobby früherer Tage, auf den oft grünen Filzstühlen Paltz zu nehmen. Nun ist er -wenn auch erfolglos- Politiker und weiss mit Worten umzugehen. Das hat beim Bossen damals sich anders angehört…..der Typ war so ne Lachnummer, komme bis heute da nicht drüber, das der Führungsriege bei rw war. Reden kann er schon.

    1+
  • Sprouchmaaster

    ausgefeilter Text mit „Wahrheitsgehalt“ !!!
    … leider in der falschen Partei!!!
    shake hands @ Ice

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Kommentar