Mann darf keine Waffen besitzen

Mann darf keine Waffen besitzen

Wuppertal – Ein Mann, der dem Rockermilieu in Wuppertal angehört, darf keine Waffe besitzen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch (12.10.2016) entschieden.

Das Gericht begründet die Ablehnung mit seiner engen Verbindung zum Wuppertaler Ghost Gang MC. Ein Grenzfall, meinen die Richter. Aber er sei nicht zuverlässig genug. Außerdem sei er selbst einmal wegen einer Körperverletzung (Kopfstoß) vorbestraft.

Mann unterstützt Rockerclub

Gegen ihn sprächen seine persönlichen Kontakte in die Rockerszene, die er auch heute noch unterhält. Zudem habe er für den Club Unterstützungsleistungen erbracht. Er habe sich von den kriminellen Aktivitäten rund um mehrere Clubmitglieder nicht widerspruchsfrei glaubhaft distanziert. Für die Entscheidung hatte sich der Richter den ganzen Tag Zeit genommen. Sogar Mitschnitte von Telefongesprächen zwischen dem Kläger und dem Chef der Wuppertaler Rockergruppe „Ghost Gang“ wurden angehört.

Der Sportschütze wollte vor dem Verwaltungsgericht eine Waffenbesitzkarte erstreiten. Dazu hatte er das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Der 48-Jährige ist seit drei Jahren Mitglied in einem Wuppertaler Sportschützenclub. Um dort schießen zu dürfen, hatte er bei der Polizei eine Erlaubnis für einen Revolver und ein Gewehr beantragt. Doch die lehnte den Antrag abgelehnt.

Wer darf Waffen tragen?

Laut Marcel Fiebig von der Düsseldorfer Polizei wird jeder, der eine Waffe beantragt, genau unter die Lupe genommen. Für die Entscheidung spielten mehrere Kriterien eine Rolle:

„Da ist als erstes die sogenannte Zuverlässigkeit, das heißt, ob der Antragsteller in der Vergangenheit wegen eines Verbrechens oder einer anderen schwerwiegenden Straftat verurteilt worden ist“,

sagt Fiebig. Desweiteren dürfe man kein Mitglied in einem verbotenen Verein sein und müsse persönlich geeignet sein. Das heißt: Der Antragsteller dürfe weder psychisch krank, noch abhängig von Drogen oder Alkohol sein.

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COMMENTS

  • Steppenwolf Steppenwolf

    …..ach schau an, nur weil er mal ein leichtes Zucken seines sternocleidomastoideus zu beklagen hatte und im selben Augenblick ihm jemand unglücklich in die Quere kam, gilt er schon als unzuverlässig? Worry

    Und der Herr Gerichtspräsident hat dazu über einen langen Tag hin seine Bartwickelmaschine gedreht, um dann zu diesem Urteil, im Namen zu Volkes, zu kommen. Disapproval Beachlich, beachtlich, wie die Mühlen der Iustitia jetzt mahlen. Die sind gerade dabei, einen Teil des noch verbliebenen Rechtssaates zu zerschreddern. Crazy

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    3+
  • brutus brutus

    Die behörde sind nicht doof. Die wissen das keiner ein waffenschein braucht um an einen waffe zu kommen um einer um zu legen . Ein registriertes waffen benutzen ? Das glaube ich kaum.

    Is nur ein test um zu sehen ob die Roggers das so runterschlucken oder sich wehren. Und wenn dat läuft kommt das näachste verbot ran…..FUHRERSCHEIN 11

    7+

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