Drogenhandel und Prügel in der Szene

Drogenhandel und Prügel in der Szene

Kreis Waldshut – Mit Drogenverkauf sollen Mitglieder eines Motorrad-Rockerclubs am Hochrhein viel Geld verdient haben. Der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen offenbart die brutalen Sitten im Milieu.

Dem Trio wird vorgeworfen, von März bis September 2015 im Raum Rottweil-Reutlingen Kokain beschafft zu haben, das man anschließend im Raum Waldshut-Tiengen streckte und verkaufte. Umschlagplatz sollen gemietete Räume eines Rockerclubs gewesen sein. Dort fand die Polizei bei einer Durchsuchung unter anderem einen Teleskopschlagstock, Feinwaagen, Baseballschläger, Pfefferspray und Koffeinpulver. Die junge Frau soll in der Organisation des Heroinhandels und bei der Verwaltung des Geldes mitgemischt haben, was ihr Anwalt im Prozess allerdings bestreitet.

Den 47-jährigen Kopf des Trios, den jüngeren Angeklagten und die Frau – im Prozess verteidigt durch Simon Jaeschke, Patrick Steiger und Andreas Fischer – beobachtete und belauschte die Polizei im vergangenen Jahr wochenlang, auch bei ihren Autofahrten in Richtung Schwäbische Alb. Anfang September 2015 griff die Polizei mit Handschellen zu. Beim Ältesten wurden einmal 50 Gramm und später 60 Gramm Kokain mit einem hohen Wirkungsgrad gefunden. Nur die Frau ist wegen ihres Babys seit Dezember auf freiem Fuß.

Vor Gericht wurden Ausschnitte der polizeilichen Tonaufzeichnungen gehört. Dabei zeigt sich die Wiedergabetechnik der Waldshuter Justiz nicht immer auf Höhe der Abhörtechnik. Auch Anwälte mussten Passagen aus dem Laptop des Kammervorsitzenden Hans-Joachim Weber mehrfach hören, um das Belauschte mit der Niederschrift der Kriminalpolizei einigermaßen in Einklang zu bringen. Trotzdem geht aus den Aufzeichnungen auch der raue, zeitweise brutale Umgang in der Szene hervor.

Staatsanwalt Martin Fleiner klagt neben den Rauschgiftdelikten auch schwere räuberische Erpressung und schwere Körperverletzung an. Angeblich sollen die Männer einen Schuldner brutal verprügelt haben. „Beim Geld hört die Freundschaft auf“, ist aus dem Mund des vielfach vorbestraften 47-Jährigen zu hören. Ein Opfer beklagte Zahnabbrüche, die laut Gutachten nicht nur mit der Faust, sondern auch mit Metallgegenständen verursacht sein müssen. Der jüngere Beschuldigte soll außerdem eine Schreckschusswaffe umgebaut haben, dass sie mit scharfer Munition funktionierte. Das Verfahren erstreckte sich bisher über sechs Verhandlungstage, zwei weitere sind am 23. und 30.März geplant.

Danke an Sluugy!
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COMMENTS

  • iceangel iceangel

    Die Assoziation heißt in dem Fall:
    Rockerclub = Drogenhandel

    Das ist genau die Scheiße, die die Szene nicht braucht.

    4+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Na toll!!!

    Auch noch die gemieteten Räume eines MC mißbrauchen.

    Ach, und die Tusse kam wohl zum Stoff wie die Muttern zum Kind und besorgt mit Ihr`m Balg auch noch gleich den zukünftigen Nachwuchs für die Scene.

    Zum Kotzen, ainfach zum Kotzen!!!

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf

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  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    …Dealer=Ratte.. wer dealt gehört bestraft!!

    3+
  • icepigg

    Tja schon schlimm wenn man das eigene Clubhaus für solche Aktivitäten nutzt….<<<<<Oh Herr lass Hirn regnen<<<< mehr fällt mir dazu nicht ein

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  • Der Satz ist ja die Härte: „Der jüngere Beschuldigte soll außerdem eine Schreckschusswaffe umgebaut haben, dass sie mit scharfer Munition funktionierte.“ Dem Verfasser müsste man mal so eine Knarre in die Hand geben und Üben lassen. Ich kante mal jemanden der hatte das mal Probiert, weil solch Märchen erzählen ja viele, dem fehlten danach zwei Finger.

    2+
  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    meinem alten Herren ist mal ein solch „umgebautes“ K98 um die Ohren geflogen—-war für uns Kinder nicht lustig…Sylvester war gelaufen!!!

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  • icepigg

    Mehrere Jahre ins Gefängnis müssen der einstige Präsident eines Motorrad-Rockerclubs am Hochrhein und sein Vize, weil sie bandenmäßig mit Drogen gehandelt haben und Geldforderungen mit Gewalt eintrieben. Die junge Geliebte des Chefs erhielt für die Verwaltung des Geldes eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe. Die Angeklagten hatten nach Überzeugung der Großen Strafkammer im Raum Rottweil/Reutlingen Kokain eingekauft, die Drogen gestreckt und teils verkauft, teilweise auch selbst konsumiert.

    Fünf Jahre und zehn Monate Haft sprach das Schwurgericht dem 47 Jahre alten Chef des Rockerclubs zu, der nach Überzeugung der Richter beim Drogenhandel und den Gelderpressungen die treibende Kraft gewesen war, die Geschäfte organisiert und „das Geld reingeholt“ hatte. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre gefordert, Verteidiger Simon Jaeschke für eine Bewährungsstrafe (höchstens zwei Jahre) plädiert.

    Eher als ausführendes Organ, als Laufbursche des Clubpräsidenten, sah der Kammervorsitzende Hans-Joachim Weber den jüngeren Mitangeklagten. Drei Jahre und neun Monate Haft verhängte die Kammer daher für den Mann, dessen Gespräche mit dem Bandenchef bei den Beschaffungsfahrten im verwanzten Auto von der Kriminalpolizei mitgeschnitten worden waren. Zumindest beim Kokainhandel sehen die zwei Berufsrichter und zwei Schöffinnen nur Beihilfe.

    Bei Gewalttaten gegen Drogenkäufer hatte der Jüngere allerdings heftig ausgeteilt, mal mit Schlägen auf den Kopf, einmal, als er dem säumigen Schuldner die Zähne ausschlug. Vor längerer Haft bewahrte ihn die freiwillige Zahlung einer vierstelligen Summe an ein Opfer, das ihm dafür erklärtermaßen verziehen hatte. Negativ zu Buche schlug aber der Einsatz einer aufgebohrten Schreckschusswaffe.

    Bei der angeklagten Frau, der Freundin des Clubchefs, deren drei Monate altes Baby die Verhandlung im Landgericht in Obhut der Großmutter erlebte, setzte das Gericht die 22 Monate zur Bewährung aus – unter starken Bedenken, wie Landgerichtsvizepräsident Weber erklärte. Dies vor allem im Hinblick auf das Kleinkind, das nun mit der Mutter in Freiheit aufwachsen kann. Der Richter machte klar, dass sich dies schnell ändern könne, wenn die Frau die auferlegten Bewährungsauflagen verletzt. Die Frau muss ab sofort drogenfrei leben und sich vierteljährlich einem amtlichen Drogentest unterziehen. Es sei unverantwortlich gewesen, „dass man sich als Schwangere vollkokst“, rügte der Vorsitzende. Die Verurteilte habe bei den Drogengeschäften aber keine große Rolle gespielt, eher aus Liebe zum Clubchef gehandelt.

    In mehreren Anklagepunkten wurde das Trio freigesprochen, mit Folgen für die Aufteilung der Prozesskosten. Das Gericht geht aufgrund der spärlichen Funde und polizeilichen Beweise beim Handel mit Rauschgift von einer geringen Menge aus

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