Kein Haftbefehl gegen Rocker

Kein Haftbefehl gegen Rocker

Kiel – Gegen den Rocker, der wegen der Schießerei vor der Kaltenkirchener Therme verurteilt wurde, wird kein Haftbefehl erlassen. Wir berichteten.

Das Kieler Landgericht lehnte einen entsprechenden Antrag des Staatsanwalts ab, wie Verteidiger Michael Gubitz am Montag auf Nachfrage bestätigte. Der 42-jährige Hells Angel war am Freitag – in Abwesenheit – wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Gubitz bestätigte zugleich, dass er Revision gegen das Urteil einlegte.

Der Rocker war laut Urteil vor sieben Jahren Drahtzieher und Auftraggeber der Schüsse. Dabei wurde sein Intimfeind schwer verletzt und ist seither zu 80 Prozent behindert. Der 42-Jährige war mehrere Verhandlungstage und dem Urteil ferngeblieben. Nach Erkenntnissen des Gerichts weilt er in Thailand. Dort soll er ein zweites Mal geheiratet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen wegen Bigamie.

Nach Angaben des Verteidigers lehnten die Richter den Haftbefehl unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ab. Der Mann wird wahrscheinlich nur acht Monate Haft verbüßen müssen, da in seine Gesamtfreiheitsstrafe die Rechtsstrafe eines früheres Urteils einbezogen wurde. Zudem gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer sechs Monate bereits als verbüßt.

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