4 Jahre Haft gefordert

4 Jahre Haft gefordert

Kaltenkirchen – Im Prozess um eine Schießerei vor der Therme in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht Kiel drei Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert.

Das Mitglied der inzwischen verbotenen Kieler Hells Angels soll die Schüsse vor fast sieben Jahren in Auftrag gegeben haben. Der Angeklagte soll zwei maskierte Täter auf seinen Intimfeind angesetzt haben. Diese warteten laut Staatsanwaltschaft mit einer Eisenstange und einer Pistole auf ihr Opfer, das laut Staatsanwaltschaft dem Umfeld der verfeindeten „Bandidos“ zuzuordnen ist. Sie feuerten laut Anklage mindestens vier Mal. „Der dritte Schuss riss mich von den Beinen“, sagte das Opfer zum Prozessauftakt im September. Er sei auf dem Boden weggerobbt.

„Ich vermute, man wollte mir erst was auf den Kopf hauen und mich dann plattmachen.“

Die Schützen seien ihm zunächst gefolgt, flohen dann aber unerkannt, berichtete er damals. Der 42 Jahre alte Angeklagte selbst blieb dem Verfahren fern. Deshalb beantragte der Staatsanwalt Haftbefehl. Er soll inzwischen in Thailand eine zweite Ehe geschlossen haben. Der Mann ist bereits verheiratet – mit der jungen Frau, die das Opfer damals in den Hinterhalt gelockt haben soll. Über das Internet hatte sie mit dem Mann nach Angaben der Anklage Kontakt aufgenommen und sich dann mit ihm zum Thermenbesuch verabredet. Dort lauerten die maskierten Angreifer, deren Identität bis heute nicht geklärt ist. Die damals 19-Jährige wurde deswegen bereits rechtskräftig verurteilt.

Dem Opfer der Schießerei wurde bei dem Attentat der Oberschenkel zertrümmert. Der Mann ist seitdem erwerbsunfähig. Bei einer Infektion droht laut einem Gutachten eine Amputation des Beines. Als Nebenkläger fordert er 80.000 Euro Schmerzensgeld sowie monatlich 150 Euro Rente. Sein Anwalt beantragte fünf Jahre Haft für den mutmaßlichen Auftraggeber der Tat. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es keinerlei Beweise gebe, die den Angeklagten mit der Tat in Verbindung bringe.

Die Hells Angels und die ebenfalls inzwischen verbotenen Bandidos in Neumünster hatten sich bis zu ihrem Verbot eine blutige Fehde geliefert. Auch zwischen dem Angeklagten und dem Opfer hat sich laut Staatsanwalt spätestens seit 2007 eine blutige Feindschaft entwickelt. An deren Beginn soll der Angeklagte dem Opfer den Kiefer gebrochen und dessen Bruder ihn dafür niedergestochen haben. 2008 wurde der Angeklagte dann ein zweites Mal bei einer Schlägerei zwischen Hells Angels und späteren Bandidos vor dem Kieler Amtsgericht niedergestochen.

Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.

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