Vereinsverbot missachtet?

Vereinsverbot missachtet?

Duisburg – Drei Duisburger, die zu den letzten Mitgliedern des bereits verbotenen Satudarah MC gehört haben sollen, stehen vor dem Landgericht.

Anfang 2015 waren der Satudarah MC und seine diversen Untergruppierungen verboten worden. Embleme des Vereins durften nicht mehr zur Schau gestellt werden. Doch eine Handvoll Mitglieder versuchte offenbar, den Club aufrecht zu erhalten. Drei dieser Männer müssen sich seit gestern vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.

Die Anklage wirft dem Hauptangeklagten, einem 29-jährigen Rheinhauser, unter anderem räuberische Erpressung, Körperverletzung, Waffengesetz- und Drogenverstöße vor. Er soll so etwas wie der letzte Verwalter des Clubs in Duisburg gewesen sein und als Treasurer die Geschäfte weiter geführt haben. Dazu gehörte unter anderem das Kassieren von Mitgliedsbeiträgen.

Das Verbot der Vereinssymbole soll den 29-Jährigen nur bedingt interessiert haben: Ausgerechnet als Besucher eines Prozesses vor dem Landgericht soll er einen entsprechenden Goldschmuck getragen haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei Drogen. Und Gaspistolen, die der Angeklagte laut einer polizeilichen Verfügung gar nicht mehr besitzen durfte.

Ihm wird außerdem vorgeworfen, einen Zeugen um mehrere tausend Euro erpresst zu haben. Laut Anklage soll der Mann ihn zunächst aus Gutmütigkeit freiwillig finanziell unterstützt haben, bevor der Angeklagte ihn unter Druck setzte. Nur, weil der Zeuge mit ihm über das mögliche Eintreiben seiner Außenstände sprach, soll der 29-Jährige das als Erteilen eines „Inkasso-Auftrages“ missdeutet und Geld gefordert haben. Die beiden 25 und 27 Jahre alten Mitangeklagten sollen geholfen haben, die Geldforderungen durch Schläge zu unterstützen.

Den größten Teil des ersten Verhandlungstages nutzten die Juristen für Gespräche die dem Angeklagten im Fall glaubhafter Geständnisse vergleichsweise milde Strafen zusichern könnten. Für das Verfahren sind bis Anfang September vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.

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COMMENTS

  • Steppenwolf Steppenwolf

    ……frech, dreist, ignorant und unverschlimmbesserlich!

    Jetzt versuchen die Winkeladvokaten halt bei den noblen Bürschches draufhinzudrängen, dass die im Anflug glaubhafter Verbaldiarrhoegeständisse das Strafmaß nicht doch noch zum Überlaufen kommt.

    Ob das gelingt, obliegt den hoffentlich nicht mit Blind – und Taubheit geschlagenen Richteres: im Namen des Volkes: Amen! Happy-Grin

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    5+

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