Bundesverfassungsgericht: ACAB ist keine Beleidigung

Bundesverfassungsgericht: ACAB ist keine Beleidigung

Das BVG hat heute entschieden, dass die Zurschaustellung der Buchstaben ACAB im Allgemeinen keine strafbare Beleidigung von Polizisten darstellt. Zitat aus dem Urteil: Die Verfassungshüter verwiesen nun darauf, dass die Äußerung zunächst eine nur „allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck“ bringe. Insoweit sei sie noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole „personalisiert“ an eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet…

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