Bundesgericht verschärft Waffenbesitz

Bundesgericht verschärft Waffenbesitz

Leipzig – Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts -Az.: 6 C 67.14- wird es für Sicherheitsfirmen zukünftig erheblich schwerer, Waffenscheine zu erhalten. Bis dato wurden für Securityunternehmen Genehmigungen zur Führung von Waffen pauschal für die Dauer von drei Jahren erteilt. Ab sofort gilt dies nur noch für „konkrete Bewachungsaufträge“, wobei die Firmen nachweisen müssen, dass die Pistolen unbedingt nötig sind, um einen Menschen oder ein Gebäude zu schützen. Damit bestätigt das Gericht einen Erlass des Bundesinnenministeriums,…

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