Engel klagen… & gewinnen (Update)

Engel klagen… & gewinnen (Update)

Nach einer Durchsuchung ihres Clubheims fordern die Heilbronner Hells Angels einem Medienbericht zufolge Schadenersatz von der Polizei. Demnach beklagen die Hells Angels ein „unnötig rabiates Vorgehen“ eines Mobilen Einsatzkommandos in diesem Sommer, bei dem ein Sachschaden von 15.000 Euro entstanden sein soll. Die Anwältin des Clubs verlangt demnach Schadensersatz.
Ermittler hatten im Juli das Clubheim der Gruppierung in Biberach im Rahmen laufender Ermittlungen durchsucht. Dabei wurde einem Verdächtigen Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Bei dem Beschuldigten handelte es sich nach den damaligen Angaben der Ermittler aber nicht um ein Mitglied des Motorrad- und Rockerclubs, sondern um einen Dritten, der sich womöglich dort aufgehalten hatt.
Die Hells Angels fordern auch eine Herausgabe der im Juli beschlagnahmten Gegenstände. Die Heilbronner Polizei hat dem Bericht zufolge angekündigt, Fragen dazu schriftlich zu beantworten. Die Antworten liegen demnach aber erst in der kommenden Woche vor.

Update I 26.08.2017

  1. Hells Angels bekommen Schadensersatz
    Heilbronn –  Die Schäden, die bei einer Durchsuchung des Clubheims im Juli in Biberach entstanden, werden laut Staatsanwaltschaft ersetzt.
    Die Heilbronner Hells Angels werden Schadensersatz bekommen für Beschädigungen, die bei einer Durchsuchung im Clubheim im Juli entstanden waren. Das teilt die zuständige Staatsanwaltschaft in Ansbach auf Anfrage unserer Zeitung mit.
    Allerdings geht es nach Angaben eines Sprechers um eine Summe von 3500 Euro und nicht wie von den Hells Angels genannt um 15.000 Euro. Die beschlagnahmten Gegenstände werden auch noch zurückgegeben, kündigt Michael Schrotberger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, an. Das ist bereits veranlasst.
    Das Heilbronner Amtsgericht habe das Vorgehen der Polizei als nicht rechtswidrig bewertet, so Schrotberger weiter. Hiergegen sei allerdings Beschwerde eingereicht worden.
    Es gab richterlichen Durchsuchungsbefehl für die Aktion
    Die Polizei habe zu ihrem Vorgehen in Biberach erklärt, man kenne die Begebenheiten und die sehr guten Sicherungen im Clubheim der Hells Angels von früheren Ermittlungen und habe deshalb derart vorgehen müssen, sagt Schrotberger. Es sei im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Dritten grundsätzlich so, dass Beschädigungen erstattet werden.
    Das verhalte sich unter Umständen anders, wenn zwischen Dritten und in diesem Fall den Hells Angels ein Zusammenhang hätte hergestellt werden können. Wie bei Durchsuchungen vorgegangen werde, sei eine Abwägung, die die Polizei zu treffen habe. Es habe einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegeben.
    Bei den Ermittlungen wegen des Handels mit Betäubungsmitteln waren mehrere Objekte in Bayern durchsucht worden und das Clubheim in Biberach. Ein Verdacht habe sich bei den Ermittlungen nicht erhärtet, sagt Schrotberger.

    Soweit die heiligen Worte… Vielen Dank an Sluugy, der wachbleibt, während die anderen pennen!

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