Polizist beleidigt; Geldstrafe für Biker

Polizist beleidigt; Geldstrafe für Biker

Friedrichshafen – Irgendwann im Laufe des 25. Januar 2015 muss die Stimmung auf der Motorradwelt in den Friedrichshafener Messehallen eskaliert sein, zumindest zwischen bestimmten Besuchergruppen und der Polizei. Eine Schlägerei zwischen Kriminalpolizisten und Mitgliedern der Hells Angels stand ganz am Anfang einer losen Ereigniskette, an deren Ende ein nun vom Amtsgericht Tettnang verurteilter 47-Jähriger zwei Polizisten beleidigte und einen trat.
Dass es zu diesen Vorfällen kam, räumte der Beklagte von Beginn an ein. Mit „Penner“ und „du bist doch nicht ganz dicht“ hat er zwei Polizisten verbal angegangen und einem der beiden zudem einen Tritt verpasst. Dieser traf den Beamten am Oberschenkel. „Das tat schon ein paar Stunden weh“, schilderte der Beamte. Seinen Dienst fortsetzen konnte er problemlos, es bildete sich kein Hämatom. Zum Zeitpunkt des Tritts war der Täter an einer Stuhlreihe festgezurrt.
Warum das geschehen war, das konnten die als Zeugen geladenen Polizisten so genau nicht mehr beantworten. In einer aufgeheizten Stimmung war zuvor wohl aber ein Bekannter des Angeklagten zu Boden gebracht und festgenommen worden. Den Bekannten wiederum wollte dessen Freundin befreien, worauf auch sie mit Polizisten in Konflikt geriet. Der Angeklagte wollte die Frau wegziehen und fand sich dann ebenfalls am Boden wieder. Die Konfrontation entstand überhaupt erst, weil die Gruppe um den Angeklagten noch nach Ende der Öffnungszeit um 18 Uhr in der Messehalle geblieben war. „Ein Bierchen hier, ein Bierchen da“, hatte sich der Beklagte nach eigenen Angaben dort genehmigt. Über zwei Stunden nach der Tat wies er noch einen Blutalkoholwert von 1,18 Promille auf.

Die Polizei war indes deswegen in Alarmstimmung, weil nach einer Schlägerei zwischen Kriminalpolizisten und Mitgliedern der Hells Angels früher am Tag einer der Verdächtigen noch gesucht und in den einschlägigen Besuchergruppen vermutet wurde.
Der Tritt des Täters war zudem dadurch motiviert, dass der entsprechende Beamte in diesem Moment Fotos von ihm machte. Die Rechtsgrundlage zu diesen Aufnahmen hinterfragte Verteidiger Gerd Pokrop und, tatsächlich, Richterin Kathrin Lauchstädt sah sie eher nicht gegeben. Auch eine Verbindung des Angeklagten zu den Hells Angels blieb unbelegt. Der angegangene Polizist ordnete ihn klar dem Rockerclub zu, Pokrop bestritt dies vehement. Der Angeklagte, der nebenerwebsmäßig in Kontakt zu diesem Milieu steht, stellte klar:

Ich muss mit allen klarkommen, mit den Angels, aber auch mit anderen.

Gegen den Angeklagten war zum Tatzeitpunkt bereits eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verhängt, vor 2007 hatte er zudem drei weitere Delikte begangen. Das hob auch Staatsanwältin Elisabeth Seemann hervor, die zwei Monate Haft ohne Bewährung forderte. Pokrop hielt dem die ansonsten unbescholtenen 22 Monate seines Mandaten seit der „absolut situativen“ Tat zu Gute, zudem, dass er sich bei den betroffenen Polizeibeamten entschuldigen wollte. Er forderte dieselbe Haftdauer, nur eben auf Bewährung. Richterin Lauchstädt folgte eher letzterer Argumentation und legte sich auf 100 Tagessätze von 35 Euro fest. Die Bewährung der alten Strafe bleibt bestehen, verlängert sich aber. Sie gab dem Angeklagten auf den Weg, sich vom Rockermilieu zu entfernen:

Es ist ein dünnes Eis, auf dem Sie sich da bewegen.

EINSPRUCH!!!!!!!!

Das Titelbild hat man mit Absicht so gewählt.
Frau Richterin, sie gehören nun wirklich ins Zombieland aber nicht auf den Richterstuhl. Es ist ein freies Land wo jeder das sein kann was er möchte. Wäre ja noch schöner wenn einem wer Vorschreibt wo es sich aufhalten soll und wo nicht.

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