Clubverbot: Bandidos MC vs. Niederlande

Clubverbot: Bandidos MC vs. Niederlande

Die niederländische Strafverfolgungsbehörde DPPS erklärte am Dienstag in einer Pressemitteilung, dass der international vernetzte Motorradclub eine „Bedrohung für die Gesellschaft“ darstellt. Aus diesem Grund wurde beim Amtsgericht Utrecht ein Clubverbot beantragt.

Das Verbot soll sowohl die niederländischen Chapter als auch die internationalen Ableger des Bandidos MC betreffen. Ziel der Anträge ist es, die Präsenz des Motorradclubs in Holland zu beenden.

Seit 2014 unterhalten die niederländischen Bandidos Ortsverbände in den Städten Sittard, Alkmaar und Utrecht. Laut Aussage der Staatsanwaltschaft „kultiviert die Gang ihr Gewaltimage, kreiert eine Subkultur der Illegalität und ermöglicht Kriminalität“. Ihre Mitglieder begingen „Gewaltverbrechen und andere schwere Delikte wie illegaler Handel mit Drogen und Waffen, Einschüchterung und Erpressung“.

Aufgrund des in der Gang herrschenden Schweigegesetzes und der Bedrohung von Zeugen könnten viele Zwischenfälle nicht verfolgt werden, hieß es in der Erklärung weiter. Auch andere Maßnahmen der Behörden gegen die Bandidos blieben unzureichend, deshalb bleibe als einziger Weg nur noch ihr „völliges Verbot“.

In der Pressemitteilung wird weiterhin aufgeführt, das weltweit bereits verschiedene Regierungsbehörden Maßnahmen gegen den Bandidos MC ergriffen haben: So wurden beispielsweise einige deutsche Chapter geschlossen. In den USA wurde die Führungsriege des Clubs verhaftet und angeklagt.

Die holländische Tageszeitung De Telefgraaf hat einige Zitate von Oebele Brouwer, dem Sprecher der DPPS abgedruckt, der unter anderem sagt: „Wir nutzen bereits seit einiger Zeit Mittel des Strafrechts, um Rockergangs zu bekämpfen, aber dieser Ansatz hat Grenzen, da wir so nur einzelne Mitglieder bekämpfen können. Indem wir uns auf das Zivilrecht stützen, können wir ein Verbot der gesamten Organisation durchsetzen.“

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COMMENTS

  • iceangel iceangel

    Zitat:
    „… könnten viele Zwischenfälle nicht verfolgt werden.“

    So wie ich das verstehe, hat man keine Beweise, um sie zu verfolgen. Und wo es keine Beweise gibt, ist auch nix nach Recht und Gesetz.
    Unschuldsvermutung nennt man das.
    Und wo nix iss, wie will man dann ein Verbot begründen.
    Da beißt sich doch die Katze selbst in den Schwanz und dreht sich dabei im Kreis.
    Ein Verbot unterliegt den selben Grundlagen wie eine strafrechtliche Verfolgung, also der Beweislage.
    Wenn man es aber trotzdem tut in dem Wissen, dass es nicht gesetzlich gedeckt ist, dann nennt man das Willkür bis hin zu diktatorischem Handeln.
    Das sollte es in einem demokratischen Europa nicht mehr geben.
    Aber eines lehrt uns die heutige Zeit:
    Die Demokratie ist tot, was der Willkür und den staatlichen Repressionen Tür und Tor öffnet.
    Nur frage ich mich für mich, warum soll ich mich als Bürger dann noch an Recht und Ordnung halten, wenn es deren obersten Vertreter nicht mehr tun und nicht mehr aufrecht erhalten.
    Da wird sich so mancher, wie auch ich, seine Gedanken dazu machen und seine Schlüsse daraus ziehen.

    15+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Da im guten und gewollten demokratischen Sinne das Strafrecht da an seine Grenzen stößt, wo der Versuch unternommen wird, von einem von Recht und Gesetzt
    verurteilten Straftäter einer Gruppierung auf alle übrigen Mitglieder derselben zu schließen, wird mit einem Paradigmentrick das Zivilrecht herangezogen. Es wird also zukünftig durch alle Instanzen und zwar in jedem einzelnen Falle zu klären sein müseen, ob das Zivilrecht überhaupt auf solche Fälle anwendbar ist. Denn auch hier gibt es Grenzen. Mit dieser Verwechslung von Äpfel und Birnen soll doch, so meine Ansicht, das Recht insgesamt in dem Sinne, das der Zweck die Mittel heiligt, gebeugt werden. Ich habe die begründete Hoffnung, dass es soweit nicht kommen kann.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolfopa

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