Update: Plädoyers erwartet

Update: Plädoyers erwartet

Hamburg -Im Prozess um die schwere Misshandlung eines „Mongols-Rockers“ in Hamburg-Horn sollen heute die Plädoyers gehalten werden.

Seit Mitte Juni stehen fünf junge Männer und eine Frau im Alter zwischen 21 und 25 Jahren vor Gericht. Das Verfahren gegen eine weitere Angeklagte wurde abgetrennt. Der mutmaßliche Haupttäter soll nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers Verbindung zum rivalisierenden Rockerclub „Hells Angels“ gehabt haben.

Der Anklage zufolge soll das damals 26-jährige Opfer in der Nacht zum 2. Januar 2016 mit sexuellen Versprechungen in eine Kleingartenanlage im Stadtteil Horn gelockt worden sein. Das Opfer sagte im Prozess aus, es habe zu seiner Sicherheit eine Machete bei dieser Verabredung dabei gehabt. Die Waffe habe neben ihm in einer Hülle auf dem Sofa gelegen, als plötzlich vier bis fünf Maskierte hereingestürmt seien und ihn mit Schlagringen verprügelt und mit einem Messer verletzt hätten. Er sei ohnmächtig geworden und erst gefesselt wieder zu sich gekommen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, ihr Opfer dann blutend und gefesselt vor der Asklepios Klinik Wandsbek aus einem Wagen geworfen zu haben. Der 26-Jährige war nur wenige Tage zuvor in einem Taxi an der Reeperbahn angeschossen worden, als er mit anderen „Mongols“ vor einem Angriff, vermutlich von „Hells Angels“, flüchten wollte. Die Polizei reagierte auf den sich zuspitzenden Rockerkrieg und richtete Anfang Januar die Sonderkommission „Rocker“ ein.

Die „Mongols“ gelten inzwischen als aufgelöst. Nur zwei Tage nach Beginn des Prozesses im Juni verletzte ein Unbekannter in Hamburg-Schnelsen einen ehemaligen Vize-Chef der „Mongols“ (25) und dessen 21 Jahre alte Freundin mit Schüssen schwer. Die „Hells Angels“ sind seit 1983 in Hamburg verboten. Ein 45 Jahre alter Boss der Rockervereinigung in Gießen wurde am Freitag erschossen, die Hintergründe dieser Tat sind unklar.

Update: Die schwere Misshandlung eines Mongols-Rockers in Hamburg-Horn soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit langen Haftstrafen geahndet werden. Für die beiden Hauptangeklagten im Alter von 24 und 25 Jahren forderte der Staatsanwalt je sechseinhalb Jahre Gefängnis. Für einen mitangeklagten 21-Jährigen beantragte er vier Jahre und neun Monate Haft. Zwei weitere mutmaßliche Mittäter im Alter von 23 und 22 Jahren sollen für ihre Mithilfe und die Begehung weiterer Taten vier beziehungsweise drei Jahre hinter Gitter. Eine 21 Jahre alte Frau soll mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davonkommen. Das Verfahren gegen eine weitere Angeklagte im Alter von 22 Jahren wurde abgetrennt. Sie machte umfangreiche Aussagen, auf die sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer immer wieder berief.

Er tadelte das Verhalten der Angeklagten vor Gericht. Mit ihren von den Verteidigern verlesenen Aussagen hätten sie immer nur das eingeräumt, was die Beweisaufnahme zuvor ergeben habe. Bei der Aussage der geständigen Mitangeklagten hätten sie diese beschimpft. Ihr „unflätiges Benehmen“ zeige eine asoziale Einstellung. Die Tat sei kein aus dem Ruder gelaufener Streit und kein „Jungenstreich“ gewesen, wie die Verteidiger in ihren „gedrechselten Erklärungen“ gesagt hätten. Den Überfall als Notwehr darzustellen, sei eine „hanebüchene Geschichte“. „Und sie beleidigt die Intelligenz der Prozessbeteiligten“, sagte Keller.

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe als „Unverschämtheit“ zurück. Er sei ausgesprochen zornig, sagte einer der Anwälte. „Mir bleibt das Plädoyer im Halse stecken.“ Die Verteidiger beantragten eine mehrstündige Unterbrechung. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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