Harz4 für Rocker?

Harz4 für Rocker?

Hui, wenn man die News der „Rockerszene“ so liest, dann kann es einem schon schwindelig werden…

Hier eine Exekution mit 16 Schüssen, da unhörbare Elektromotorräder, und nun auch noch ein neues Gesetz zum Thema Finanzierung. Dabei haben wir die alten Gesetze ja noch gar nicht aufgebraucht, oder? Anyway, wir haben wieder gepennt, und haben uns die letzten geilen Tage mit dem Motorrad auf diversen SeasonEndPartys mit Kopfschmerzen zugeballert, und um uns rum geht die gute alte Welt den Bach runter. Und jetzt erzähl mir keiner was von Fachkräften aus Afrika und sonstwo, dass schaffen wir schön alleine!  Unser Sluugy hat was im Netz gefunden, was mir persönlich jetzt keine schlaflosen Nächte kosten wird. Aber der oder die Autoren sehen direkt einen Bezug zur Szene. Und ganz ehrlich: Wenn ich sehe, was alles so in manchen Clubhäusern rumgammelt, könnten die sogar ein bisschen recht haben. Ein ganz kleines bisschen…

Es geht natürlich um Nutten, aber lest selbst: Im neuen Prostituiertenschutzgesetz, das zum 1. Juli 2017 eingeführt werden soll, geht es um die Regulierung des Rotlicht-Gewerbes und um den Schutz der Personen, die in der Prostitution tätig sind. Der Gesetzgeber will ein ungeliebtes Gewerbe unter staatliche Kontrolle bringen und man hat sich dazu viel überlegt, um dabei effizient vorgehen zu können.
Kriminelle Menschenhändler sollen dingfest gemacht werden, Zwangsprostitution soll entdeckt und bekämpft werden und es soll auch besondere Beschäftigungsverbote für Personen geben, die das Rotlicht-Milieu bislang sehr deutlich prägen.
Das neue Gesetz verlangt Konzessionen für Bordellbetriebe und sonstige Prostitutionsstätten und verbindet damit umfangreiche Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordellbetreiber, deren Stellvertreter und für die verantwortlichen Beschäftigten in den Betrieben, die das Hausrecht ausüben und als verlängerter Arm der Betreiber zu betrachten sind. Gut, das kennen wir ja schon seit Jahren in leicht milderer Form schon von Gaststätten-Konzessionen, wo für den Ausschank von Alkohol ähnlich strenge Regeln gelten.
Im Gastronomiebereich wird die Zuverlässigkeit in der Regel durch die Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregister) geprüft und damit ist der amtlichen Pflicht schon fast Genüge getan. Wenn im Führungszeugnis keine schweren Straftaten gelistet sind und auch das Finanzamt eine Unbedenklichkeit bescheinigt, steht der Konzessionserteilung auf die Person bezogen in der Regel nichts mehr im Weg.
Bei den Prostitutionsbetrieben geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter und verlangt von den prüfenden Ämtern demnächst auch die Nachfrage bei diversen Polizeidienststellen, um festzustellen, ob gegen den Antragssteller Ermittlungsverfahren laufen oder andere Informationen vorliegen, die an der Zuverlässigkeit zweifeln lassen.
Doch damit nicht genug: im neuen Prostitutionsgesetz gibt es eine inhaltliche Novität, die dem unerfahrenen Betrachter zunächst einmal wenig sagen wird:
„Wer Mitglied eines unanfechtbar verbotenen Vereins ist oder war, bei dem gilt die Zuverlässigkeit als nicht gegeben. Dies gilt in der Regel auch, wenn die Mitgliedschaft nicht seit mindestens 10 Jahren erloschen ist.“ (ProstSchGesetz § 15, Absatz 3)
Was ist denn ein unanfechtbar verbotener Verein und wo gibt es da einen greifbaren Kontext zu Rotlicht und Milieu? Wenn man zu diesem Thema die Webseite des Bundesinnenministeriums befragt, kommt man zunächst auch nicht viel weiter, denn diese listet ausschließlich links- und rechtsextreme Gruppierungen und islamistische Gruppierungen auf, die aber mit dem „Milieu“ keine Berührungspunkte aufweisen.
Erst der Gang zu „Wikipedia“ bringt den entscheidenden Hinweis: neben den genannten „Extremisten“ gibt es eine ganze Reihe von Motorradclubs, die vom Bundesinnenministerium oder von Innenministern der Bundesländer eine Verbotsverfügung nach § 3 Abs. I des Vereinsgesetz erhalten haben und die dementsprechend nicht mehr als juristische Person in Erscheinung treten dürfen.
Die Unanfechtbarkeit des Verbots entsteht, wenn im Verbotsverfahren alle Rechtsmittel erschöpft sind und dies war u.a. bei 12 Charter der deutschen Hells Angels, 7 Divisionen des Gremium MC, bei den Bandidos Aachen und dem deutschen Ableger der niederländischen Satudarah wohl der Fall.
Die genannten Rocker-Gruppen haben einen starken Bezug zu den Rotlicht-Vierteln der Republik: im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main und am Steintor in Hannover sieht man viele starke Arme mit dem tätowierten Angels-Symbol; im Duisburger Eroscenter-Distrikt gibt es das Clubhaus der „Bandidos“ und der mexikanische Sombrero leuchtet von vielen ledernen Kutten.
Viele etablierte Rocker besitzen eigene Bordelle, andere sind Wirtschafter und die unteren Dienstränge übernehmen die Security. Über viele Jahre kennt man das nicht anders und das scheint die Politik nun auf den Plan gerufen zu haben, die Rockern einfach überhaupt nicht traut und deren Treiben nun auch im Bereich „Rotlicht“ ein jähes Ende bereiten will.
Doch langsam, denn vor den Erfolg haben die Götter nun mal den Schweiß gesetzt und der kann bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften nun mal auf beiden Seiten fließen, denn wir sind ja ein Rechtsstaat, bei dem Willkür und Sippenhaft nicht vorgesehen sind.
Nicht jeder Rocker ist ein Gangster, nur weil er eben Rocker ist und einer Gruppierung angehört, die unter argwöhnischer Beobachtung des Staates steht. Weder Hells Angels noch Bandidos sind bundesweit verboten, sondern eben nur einige Charter (Niederlassungen). Es gibt juristisch betrachtet nicht „die Hell-Angels“ oder „die Bandidos Deutschland“, sondern viele Untergruppen, die unter dem großen Gesamtbegriff als lokal eigenständige Vereine existieren.
Schon beim „Kutten-Verbot“, das vor einigen Jahren für Schlagzeilen sorgte, wurde deutlich, wie schwer es ist über eine Sippenhaft überhaupt nur nachzudenken, weil es die „Sippe“ als gesamtes eben juristisch nicht gibt und man es mit vielen „Untersippen“ zu tun hat, die alle individuell betrachtet werden müssen.
Wenn in Hamburg, wo das Charter Hells Angels Hamburg verboten ist, ein befreundeter „Bruder“ vom erlaubten Charter „Nomads“ einspringt und dieser zudem eine weiße Weste hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Das ist dann alles nur eine Frage der Organisation und da ja noch ausreichend Zeit vorhanden ist, können sich die betroffenen Gruppen gut darauf einrichten, auch wenn dabei einzelne Protagonisten sicher ihre gewohnte Arbeit verlieren werden, da sie im Überprüfungsraster hängen bleiben werden.
Mit den neuen Vorschriften schafft der Staat zwar deutliche Erschwernisse, wird aber damit die Rocker als solches nicht wirksam aus dem Milieu vertreiben! Es geht ja schließlich auch um viel Geld und wenn das in Gefahr ist, steigert sich ganz automatisch der Einfallsreichtum der hellen Köpfe. Wie formulierte es ein mir bekannter Szenekenner neulich treffend:
„Der Frankfurter Walter wird ganz sicher weiter entspannt sein Schnitzel essen und der lange Frank hat hat ja in Hannover schon vor Jahren die richtigen Weichen gestellt, als er sein Charter auflöste, bevor es verboten wurde!“
Was es nicht mehr gibt, kann man nicht verbieten und die „Redlight-Crew“ muss das Gesetz nicht fürchten, weil sie eben nun aus „Individualisten“ besteht, die nicht mit dem Vereinsgesetz kollidieren können. Außerdem stellt sich in diesem Zusammenhang die rein hypothetische Frage, wer die Aufgaben der Rocker im Milieu, wenn diese wirklich vertrieben würden, dann übernehmen würde.
Wären das dann große albanische Clans oder geschäftstüchtige Libanesen-Familien, die geschickt auf eine gemeinsame „Firmierung“ verzichten und dementsprechend als „Verein“ überhaupt nicht verboten werden können? – Wäre damit dann dem Staat und der Gesellschaft wirklich gedient?

 

Geschrieben hat den Orischinooltext der Howard Chane von der HuffingtonPost, und gefunden hats der Sluugy!

THX – der Rest ist von mir, und die Weiber tun mir alle leid, es sei denn sie machen es freuwillig und gerne! Gruß Red 1%

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COMMENTS

  • Red 1%

    Da fällt mir übrigens eine Anekdote ein, die dem ersten
    Bundeskanzler Konrad Adenauer nachgesagt wird:
    Als sich im Bonner Bundestag über ein Bordell innerhalb der Bannmeile beschwert wurde, soll er sinngemäß gesagt haben: Liebe Kollegen, dann lasst uns doch alle miteinander nicht mehr hingehen, dann löst sich doch das Problem von alleine!
    In diesem Sinne…

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  • Steppenwolf Steppenwolf

    Danke Red 1% für die Anekdote. Der kluge Konrad war für solch feinsinnige Anspielungen berühmt berüchtigt bekannt. Er offenbarte damit für alle hörbar die ganze Scheinheiligkeit dekadenter bourgeoiser Ansichten.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

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  • iceangel iceangel

    Jow, wenn alle Staatsanwälte, Richter, Politiker, Amtsträger und Wirtschaftsbosse draussen bleiben würden, hätte sich das bordellproblem auch schnell gelöst.
    Die Läden werden nämlich garantiert nicht vom kleinen Mann über Wasser gehalten.
    Aber da sieht man doch mal wieder die Scheinheiligkeit.
    Sie hätten die Puffs doch gleich ganz verbieten können, anstatt sie unter staatliche Aufsicht zu stellen.
    Das hat aber auch einen ganz einfachen Grund:
    erstens die Steuereinnahmen und zweitens werden die Etablissements ja noch von diesen Herren gebraucht.
    Wären die Puffs nur von dem kleinen Mann frequentiert worden, wären die schon lange dicht.
    Bin mal gespannt, wann das erste Ministerium für Puffangelegenheiten eingerichtet wird.
    Und dass da dann ab und an von Amtsseite Qualitätskontrollen durchgeführt werden müssen, versteht sich von selbst. Wink

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  • Steppenwolf Steppenwolf

    …….jouw, Ice, dann müssen ganz im öffentlichen Dienst von Qualität und Kontrolle, die Hosen runter lassen.

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  • Steppenwolf Steppenwolf

    …….jouw, Ice, dann müssen ganz im öffentlichen Dienst von Qualität und Kontrolle, die Hosen runter lassen. Happy-Grin

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    1+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    ….Kauderwelsch geht nu` mal gar nich Tears

    Also zurück auf Los:

    „Dann müssen`s, ganz im öffentlichen Interesse von Qualität und Kontrolle, endlich och mal` de Hosen Who-s-the-man und das am besten auch noch öffentlich, runter lassen“. Happy-Grin

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

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  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    …. soll lieber ein Mitbürgen als ein Nichtmitbürger verdienen!!

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Kommentar