Rammen von Bikes ist keine Gefährliche Körperverletzung

Rammen von Bikes ist keine Gefährliche Körperverletzung

Dem Deutschem Volke zugute!!!
Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden.

Das Urteil ist der Hammer! Es dürfte nicht nur die Zweiradfahrer schockieren.

Karlsruhe: Der konkrete Fall, über den die Deutsche Anwaltshotline berichtet, handelt von einem Pkw-Führer, der einem Motorradfahrer absichtlich hinten auf die Maschine gefahren war und anschließend vom Unfallort flüchtete. Der Biker hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen.

Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der auch noch ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, zunächst unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.

Der Fall ging anschließend bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz.

Erst kürzlich erging es mir auf auf der Autobahn ähnlich, nur weil ein Rentner nicht auf den verkehr achtete schob er mich fast von der Bahn, der Hammer er hatte dabei noch ein Grinsen im Gesicht.
Dabei soll man aber immer noch die Ruhe bewahren. Kein wunder warum es immer mehr Selbstjustiz in diesem Lande gibt. Der Staat versagt immer mehr.

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COMMENTS

  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    … die Richter sind sicher keine Motorradfahrer!!!

    3+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Rechtsbeugung von der allerperfidesten Art meiner Meinung nach.

    1. Hier lag ein Vorsatz des Täters vor
    2. Ein Zusammenstoß führt originär bei jedem Unfall, sei es mit einm Krad, einem PKW, oder als einfacher Fußgänger, in der Folge immer zu einer mehr oder weniger intensiven Verletzung. Das lässt sich in keinem der Fälle voneinander trennen, da die jeweilige Verletzung ursächlich mit dem Zusammenstoß zu sehen ist.
    3. Bei einem Kradunfall kann der Verunfallte ja nur von seinem Krad stürzen. Bei einem Autounfall ereignet sich dasselbe z.B. inform einer Schleuderung aus dem Auto mit einem anschließendem Sturz auf die Erde.

    Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt, dass in Folge so geurteilt wurde.

    Was hat die Richter bei diesem haarstäubenden und bar jeglicher Logik geritten?

    Der Kläger sollte in die nächste EU – Instanz gehen.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    9+
    • Mabuse

      Mir ist sehr wohl ein Fall bekannt.
      Mich hat letztes Jahr ein Sattelschlepper in die Mittelleitplanke gedrückt.
      Der Fahrer hat rein gar nichts zu befürchten.
      War ja „nur“ ein Unfall.
      Der Ärmste kann ja nichts dafür, daß ich neben ihm gefahren bin Thinking
      Bis jetzt hat grade mal die Versicherung den Schaden am Motorrad bezahlt.
      Daß mein linker Ellenbogen seitdem Schrott ist, mir ein Stück vom Daumen fehlt und ich andauernd eine Hundepfeife im rechten Ohr hör hat bis dato noch niemanden interessiert.
      Willkommen in Europa! Der rumänische Kieskutscher dreht weiter eifrig seine Runden Mad

      1+
  • iceangel iceangel

    Dass die bei Gericht in vielen Fällen was an der Klatsche haben müssen, habe ich schon des öfteren feststellen müssen, wenn ich solche Urteile lese.
    Wenn mir einer versucht mit Vorsatz auf den Fender zu brettern, dann sehe ich das als Mordversuch, weil der Tod bei entsprechender Geschwindigkeit zu erwarten ist, wenn ich abschmiere.
    Zudem fehlt mir noch der Hinweis, ob auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in dem Urteil berücksichtigt ist.
    Das alleine bringt schon ein erhöhtes Strafmaß bei der Inkaufnahme ( Vorsatz ) einer Körperverletzung.
    Wenn das Schule macht mit solchen Urteilen, bleibt einem nur noch die Selbstjustiz, in der man selbst das Strafmaß festlegt, wenn man die Sache überlebt.
    Solche Urteile gelten in der Regel als Musterurteile, auf die sich ein Täter in Zukunft berufen kann.
    Also sollte es einer mal bei mir versuchen, dann werde ich das nicht anzeigen, sinnlos.
    Der braucht kein Gericht mehr, denn ich werde sein Richter sein, sollte ich dazu noch in der Lage sein.

    7+
  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    hey Ice…. das ist „Selbstjustiz“ !!! grins

    0
  • iceangel iceangel

    Jow, Sprouchmaaster.
    Ich würde damit der Gerechtigkeit nur auf die Sprünge helfen, wenn Recht und Gesetz, oder sagen wir mal die Richter, dazu nicht in der Lage sind.
    Reine Notwehr. Wink
    Noch sind wir kein Freiwild für durchgeknallte Dosenfahrer.

    3+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Mabuse, mein aufrichtiges Mitgefühl für das, was Dir von dem durchgeknallten Truckerkutscher angetan.

    Guter Rat ist da sicher teuer. Jedoch würde ich, wenn es mich träfe, durch alle Klageinstanzen die zur Verfügung stehen gehen.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

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    • Mabuse

      Danke Steppenwolf,
      Ich hab nächste Woche wieder mal Termin bei meinem Rechtsanwalt – ohne den geht’s ja bei Auslandsbeteiligung gar nicht.
      Ich werde immer mal in Ausschnitten berichten, damit andere auch was davon haben, wenns mal kracht.
      Übrigens : Mir wollte die gegnerische Versicherung den Zeitwert der Schutzkleidung bezahlen. Da hat mein Anwalt einen mittleren Lachanfall gekriegt. Es gibt KEINEN Zeitwert bei Schutzausrüstung!

      1+
  • iceangel iceangel

    Mann, Mabuse, harte Geschichte.
    Hatte auch schon einen beihnah Kontakt mit Lkw, der neben mir einfach die Spur wechselte und nicht wusste, wofür er die Rückspiegel an der Karre hat.
    Einzige Chance war, das ich den Gasgriff voll durchgedreht habe und auf der der äussersten linken Asphaltkannte noch am Führerhaus vorbei kam.
    ich hatte dann mit all mir bekannten Zeichen ihm zu verstehen gegeben, was ich von ihm halte.
    Wäre auch gerne noch bei ihm geblieben, bis er irgendeinen Parkplatz ansteuert, war mir dann aber zu blöde und Zeit hatte ich auch keine.
    Bei sowas wünsche ich mir manchmal, dass ich eine Knarre einstecken hätte, um ein Andenken zu hinterlassen.
    Wünsche dir noch viel Glück und Geduld mit der Versicherung und deren Rechtsverdreher.

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