Unter Brüdern…

Unter Brüdern…

Bielefeld- Zweieinhalb Jahre Haft wird der Bielefelder Hells Angel Akan Y. absitzen. Der 29-jährige Member der »Turkey Nomads« ist am Dienstag vom Landgericht verurteilt worden, weil er in Altenhagen einen vermeintlichen Nebenbuhler krankenhausreif geschlagen hatte.

Dabei hatte der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann lange gehofft, von der Justiz überhaupt nicht behelligt zu werden. So hatte das Landgericht Bremen eine Anklage gegen Akan Y. wegen des Verdachts des versuchten Mordes wegen der dünnen Beweislage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. In Bremen, so die dortige Staatsanwaltschaft, soll er im April 2013 am Rockerkrieg zwischen den »Hells Angels« und den »Mongols« teilgenommen haben. Dabei habe der Bielefelder, so die Anklage, den »Mongols«-Leibwächter des dortigen Präsidenten lebensgefährlich verletzt.

Seit sechs Wochen verhandelte nun die 6. Strafkammer des Landgerichts eine Attacke des 29-Jährigen auf ein anderes »Nomad«-Mitglied aus dem Jahr 2014. Damals habe sich Akan Y. über das spätere Opfer Erdal C. geärgert, weil er vermutete, dass C. ein Verhältnis mit seiner Freundin habe. Diese Frau arbeitete als Prostituierte in einem Bordell in Porta Westfalica. Dort war auch C. als Wirtschafter tätig.

Am Abend des 5. Juni 2014 bestellte Akan Y. demnach den vermeintlichen Nebenbuhler wegen einer Aussprache zu seiner Wohnung an in Altenhagen. Dort wurde Erdal C. von dem mit einem Pfefferspray und einem Schlagring bewaffneten Y. empfangen. Verstärkung, so das Landgericht in der Urteilsbegründung, habe Y. durch seinen Bruder und einen Freund gehabt.

Akan Y. habe den Besucher sofort mit Pfefferspray kampfunfähig gemacht, C. sei dann mit dem Schlagring und einem Teleskopschlagstock von dem Trio verprügelt worden. Das Opfer erlitt massive Verletzungen, wurde stationär im Krankenhaus behandelt.

Schon das Amtsgericht verurteilte für diese Tat den Rocker im Oktober 2015 zu zweieinhalb Jahren Haft. Und das Landgericht bestätigte gestern dieses Urteil. Der Richter bezog sich dabei vor allem auf die »Glaubwürdigkeit« des Opferzeugen, der seine Version der Ereignisse über zwei Jahre konstant berichtet habe. Die als Entlastungszeugen aufgetretenen Angehörigen der »Turkey Nomads« gehörten eben dieser Rocker-Gruppe an, und »das hat Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen«. Akan Y. hingegen habe seine erste Aussage zu dem Fall im Sommer 2015 gemacht, und bis dahin »hat er Zeit genug gehabt, sich seine Erklärung zurecht zu legen«.

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