Urteil: Kuttenverbot bestätigt

Urteil: Kuttenverbot bestätigt

Aachen – Weil es nach Auseinandersetzungen rivalisierender Rockergruppen eine konkrete Gefahrensituation gegeben habe, hat das Verwaltungsgericht das Trageverbot von Rockerkutten bestätigt.

Die Richter werteten das Verbot angesichts möglicher Gefahren als nur geringfügigen Eingriff in die Grundrechte. Der Präsident der Stuttgarter Hells Angels, Lutz Schelhorn, hatte wegen des von der Vorweihnachtszeit bis Karneval verhängten Verbots damals auf einen Besuch in Aachen verzichtet und gegen das Entscheidung geklagt. Er beklagte einen Eingriff in seine persönliche Freiheit, das Verbot sei diskriminierend. (Wir berichteten)

Auch in den Gerichtssaal durfte Schelhorn gestern nicht, weil er ein T-Shirt mit Symbolen der Hells Angels trug. Der Richter hat ihm den Zutritt verwährt.

„Das Gericht hätte vorher einen Hinweis geben können. Ich habe aus Respekt meine Jacke schon nicht angezogen.“

Sagte Schelhorn.

Die Stadt begründete das Verbot damit, dass es zu Reaktionen verfeindeter Gruppierungen kommen könne, wenn die Mitgliedschaft in einem bestimmten Club zur Schau getragen werden. Eine Vertreterin der Stadt sagte, bei der großen Sommerkirmes habe es kein Kuttenverbot mehr gegeben, weil sich die Lage in der Stadt etwas beruhigt hatte. Das Verbot der Stadt Aachen stelle alle Rocker unter den Generalverdacht kriminell zu sein, sagte Florian Albrecht, der Anwalt des Klägers. Seinem Mandanten und den Stuttgarter Hells Angels seien aber bisher keine kriminellen Vergehen vorzuwerfen. Das Verbot sei ein unverhältnismäßig schwerer Eingriff in die allgemeine Handlungs- und Vereinsfreiheit, sagte Albrecht. Ein Verbot müsse immer konkret am Einzelfall ausgerichtet sein.

 

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COMMENTS

  • Steppenwolf Steppenwolf

    Die Teilhabe an einem rechtsstaatlichen Verfahren, insbesondere wenn es um den Klageführer selbst geht, ist aus meiner Sicht als ehemals ehrenamtlicher Richter einer großen Stafkammerkammer am Landgericht Karlsruhe als höheres Rechtsgut zu sehen, als die persönlich motivierte Ansicht eines so genannten unabhängigen Richters. Das Argument der Güterabwägung ist rein fiktiv und auf den Fall nicht anwendbar, da nachweislich vom Kläger keinerlei Gefahrenpotential zu erwarten war. Die Verweigerung des Zutritts wg. eines T- Shirt mit Club Insignien ist ein Rechtsbruch der Unversehrtheit der Person ohne Ansehen, der freien Meinungsäußerung und der Selbstbestimmung eines freien Bürgers. Lutz und sein Anwalt sollten durch alle Instanzen diesem Recht zum Recht verhelfen.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

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  • gunner

    Respekt Steppenwolf! Sehr gute und fachlich fundierte Bewertung! Danke dir!

    Dann hoffe ich mal, das Lutz und sein Anwalt, es nicht dabei belassen.

    Gruß Gunner

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  • Red 1%

    Lutz Schelhorn Presse HAMC Stuttgart

    VG Aachen scheut Aufklärung!

    Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte damit begonnen, dass man mich mit einer sitzungspolizeilichen Anordnung, die wortgleich auf der Allgemeinverfügung der Stadt Aachen beruhte (also der Verfügung, gegen die ich klage), von der Verhandlung aussperrte. Angeblich wäre aufgrund meiner Teilnahme im Sitzungssaal, in dem sich neben Journalisten, Polizeibeamten, Staatsanwälten und Gerichtspersonen gerade einmal eine Hand voll weiterer Zuschauer befanden, mit Tumulten zu rechnen gewesen. Lächerlich!

    Nachdem das Gericht also schon zur Begrüßung sozusagen klargestellt hatte, dass er meiner Klage nicht stattgeben würde, wurde eine Verhandlung durchgeführt, die eigentlich keine war. Hier ging es nämlich nicht darum, den Sachverhalt aufzuklären, sondern vielmehr darum, die Behörden bei Ihrer Verschleierung zu unterstützen. Sämtliche Beweisanträge, die etwa das diskriminierende Zusammenwirken der Behörden bei der Bekämpfung der angeblich so kriminellen Rocker aufdecken sollten, wurden abgelehnt. Das Wort der Polizei genügte dem Gericht als Beweis des Gegenteils. Mein Wort ist dagegen augenscheinlich nichts wert.

    Obrigkeitshörige und unkritische Justiz erinnert an Diktaturen. Das Gericht hat es versäumt, die Chance zu nutzen und die streitgegenständlichen Behördenvorgänge transparent zu machen. Damit hat es auch dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat geschadet.

    10+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Ja, ja, so weit es also schon gekommen. Hier maßt sich ein Richter an, Recht gegen und nicht für das Recht eines Bürgers anzuwenden.
    Der Vergleich mit Verhältnissen wie und in einer Diktatur geht schon weit über einen Beweis des ersten Anscheins hinaus. Meinem Verständnis nach ist er bereits erfüllt.
    Lutz und sein Anwalt sollten das nicht hinnehmen! Denn: wehret den Anfängen!

    Gruß mit Respekt,Steppenwolf opa

    6+
  • iceangel iceangel

    Das ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten.
    Erinnert mich an dunkle Zeiten hier im Land.
    Erst den Kläger mit fadenscheinigen Gründen nicht in den Saal lassen, was für sich schon eine bodenlose Schweinerei ist, dann auch noch die Klage abweisen und das Verbot bestätigen.
    Da hat der dämliche Richter doch tatsächlich Angst vor Tumulten im Saal vorgeschoben.
    Ich glaube, der hat noch keinen richtigen Tumult gesehen.
    Mit dem bestätigen des Urteils wird der vorgehensweise der Obrigkeit Tür und Tor geöffnet, zukünftig demokratische Grundrechte zu missachten.
    In Zukunft wird es einer Stadt ein leichtes sein, Kuttenträger ganzzeitig aus der Stadt zu verbannen.
    Das nächste Kuttentrageverbot wird dann vom
    01.01. – 31.12 eines jeden Jahres gehen.
    Damit denken die, Rocker endgültig zu verbannen, damit das vermeintliche Gutbürgertum nicht gestört wird und weiter stromlinienförmig ihrer Scheinwelt frönen können?
    Wenn sich die Obrigkeit da mal nicht irrt.
    Nun gilt es zivilen Ungehorsam an den Tag zu legen und das Trageverbot ignorieren.
    Die Rocker sollten jetzt mal ihre Freundlichkeit ablegen und zeigen wo Bartel den Most holt.
    Die Obrigkeit versteht vielleicht nur diese Sprache.
    Da wünsche ich mir doch noch mal die 70er Jahre zurück, wo man mit der Ordnugsmacht noch ordentlich „Schlitten“ gefahren ist.
    Das haben die Vögel wohl schon wieder vergessen.
    So `ne kleine RAF wäre vielleicht heutzutage wieder von Nöten. Wink

    Das mit dem Kuttenverbot könnten die hier in der Stadt mal probieren, die könnten mich dann mal richtig am Arsch lecken.
    Dann wäre Schluss mit freundlich, freundlich.

    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

    3+
  • oldmember

    Willkürliche Entscheidungen gibt es schon immer.
    Seit unser Land vom Osten regiert wird ist es mit der sogenannten Unabhängigkeit der Justiz ganz aus.
    Früher versuchten sie es noch vor der Öffentlichkeit zu verbergen, heute versuchen sie es nicht mal mehr.
    Die Politiker pfeifen und die Justiz gehorcht.
    Der Deutsche wähler sitzt in seinem Schneckenhaus und hofft nicht aufzufallen und merkt nicht wie sich um uns ein Polizeistaat errichtet der mit Recht u Demokratie nichts mehr zu tun hat.(bald)
    In diesem Sinne genisst das geile Wetter!
    gr.ob

    3+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Mit Verlaub: vom „Osten“ regiert? Worry

    Von Verschwörungstheorien halte ich als Rationalist rein gar nicht`s. Ich setzte ausschließlich auf Vernuft und Verstand bei jeglicher Sachverhalts – Beurteilung. Die Segnungen der jeweiligen Spezies damit sind und das gebe ich wiederum gerne zu, recht unterschiedlich und bisweilen durchaus auch unterbelichtet anzutreffen.

    Und jede Entscheidung, die von einem Jedem getroffen wird, ist, auch wenn darin maches einfließen sollte, was einer Verpflichtung zu Neutralität und Rechtsstaatlichkeit hohnsprechen sollte, trotzallem immer eine eines Einzelnen und nicht das Ergebnis von Fremdsteuerung von Irgendwoher oder Irgendjemandem! Alles Andere ist pure Metaphysik der Sitten und des Rechts, was mir beides ein Greuel ist.

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

    2+

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