Anfang August hatte das Oberverwaltungsgericht das Verbot der Hells Angels Bonn gekippt. Jetzt soll der Club auch die beschlagnahmten Objekte inklusive der Motorräder und dem Vereinsheim zurückbekommen.
Da das Verbot gegen den Motorradclub aufgehoben worden sei, sehe der Kreis keinen Grund, das beschlagnahmte Grundstück noch länger zu behalten. Auch die beschlagnahmten Gegenstände aus dem Vereinsheim erhalten die Vereinsmitglieder dann zurück.
Im März hatte das rheinland-pfälzische Innenministerium den Verein verboten und aufgelöst, da es den Mitgliedern unter anderem schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung vorwarf. Dagegen hatten Vereinsmitglieder geklagt und Recht bekommen. Der Motorradclub sei nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch im Raum Bonn in Nordrhein-Westfalen nachweisbar aktiv, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Damit sei der Bund für den Verein zuständig und nicht das Land. Das Verbot wurde daraufhin Anfang August aufgehoben.
Der Charter hat sich mittlerweile selbst aufgelöst. Jetzt werden sich bestimmt wieder einige Luftnummern aufregen, dass die Angels ihr Eigentum zurückerhalten werden. Doch selbst der Staat darf kein unrecht erworbenes Eigentum einbehalten. Noch nicht…
Ich hätte auch nix anderes erwartet.
Das ist nicht mehr, als Recht und Gesetz.
Wenn man als Staat vom Bürger verlangt, das er sich daran hält, kann man das vom Staat erst recht erwarten.
Die „Luftnummern“ haben u.a. inform der Bullengewerkschaft schon ihren Senf dazugegeben.
Das Urteil ist ein kleiner Lichtblick in die noch vorhandene Rechtsstaatlichkeit unserer Gerichte!
Weiter so, damit bei den Höhenflügen so mancher Innenminister die Luft aus ihren Ballonköpfen entfleucht.
Gruß mit Respekt, Steppenwolf
Dann wird’s ja demnächst wieder etwas lebendiger hier in unserer Gegend. Das Clubhaus ist gerade mal 6 km von mir zuhause entfernt.
Gruß Gunner
Nicht nur lebendiger, gunner, sondern auch sicherer!
Du Glücklicher
Gruß mit Respekt, Steppenwolf
Jo, stimmt Steppenwolf!
Gruß Gunner