BGH: Prozess muss neu aufgerollt werden

BGH: Prozess muss neu aufgerollt werden

Frankfurt (Oder) – Nach einem Messer-Angriff auf einen Ex-Rocker-Boss hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) im vergangenen Jahr einen 33-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nun entschied der BGH, dass der Fall neu aufgerollt werden muss – ein Tötungsvorsatz sei damals vorschnell ausgeschlossen worden.

Nach einer lebensgefährlichen Messer-Attacke auf einen Ex-Rocker-Boss bei Berlin muss der Prozess gegen einen der Angreifer neu aufgerollt worden. Das Urteil gegen ein Mitglied der Hells Angels Nomads Berlin weist gleich mehrere Fehler auf, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den damals 33-Jährigen im Mai 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamthaftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Mann soll mit einem Komplizen den früheren Rocker-Boss 2011 vor dessen Haus in Altlandsberg (Märkisch-Oderland) bei Berlin überfallen und mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Die Tat soll eine Warnung gewesen sein, den Rockerclub in Ruhe zu lassen

Verurteilt wurde der 33-Jährige unter anderem, weil Spuren seiner DNA an der Jacke des Opfers gefunden wurden. Die Tat soll eine Warnung gewesen sein, den Rockerclub in Ruhe zu lassen. Einen Tötungsvorsatz hätten die Richter trotzdem nicht vorschnell ausschließen dürfen, beanstandet der BGH. Zudem weise die Darstellung einer DNA-Analyse, mit der der Angeklagte überführt worden war, methodische Mängel auf.

Mit dem Urteil war das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von neun beziehungsweise zehneinhalb Jahren Haft für die beiden Angeklagten. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Die beiden Männer hatten nach Gerichtsangaben zu den Tatvorwürfen im Prozess geschwiegen. Ausgesagt hat hingegen das Opfer – entgegen dem sonst üblichen Kodex der Rockerszene, nicht mit der Polizei und der Justiz zu sprechen.

Das heute 54-jährige Opfer sitzt derzeit ebenfalls im Gefängnis. Der frühere Rocker-Boss wurde 2013 wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin hatte es als erweisen angesehen, dass er die Tötung seines Nachfolgers in Auftrag gegeben hatte. Dieses Opfer war 2012 durch Schüsse lebensgefährlich verletzt worden.

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COMMENTS

  • Steppenwolf Steppenwolf

    Sind das eigentlich noch Rocker im originären Sinne? The-Incredible-Hulk

    Ich könnte kotzen: z.B die Tötung seines Nachfolgers in Auftrag zu geben. Und jetzt die Retourkutsche.

    Aber wahrscheinlich ist das nur meiner Naivität geschuldet, dass ich auch nach 50 Jänner noch immer den Idealen einer „Easy Rider“ – Kultur huldige Sad

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf opa

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