Nachsitzen

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Aschaffenburg – Ein Outlaw Member feiert Karneval in einer Kleinwallstadter Kneipe (Kreis Miltenberg) mit Korea (Cola/Rotwein) und Koks. Soweit so gut, allerdings scheint ihn das Heldenpulver ein wenig zu Kopfe gestiegen sein, denn als er am Ende des Zuges einen 41-Jährigen in einem Support 81 Pullover sah, konnte er nicht mehr an sich halten und schlug dem Mann vor die Brust mit der Bemerkung: Zieh den Pulli aus, oder ich stech dich ab. Die schnell zugezogene Polizei wurde vom Täter noch mit dem Zeigen des Hitlergrußes bedacht, und der Outlaw schlussendlich festgenommen.

Nicht aufgeklärt werden konnte das »Schicksal des Pullovers«: Der Träger und seine Frau sagten im Zeugenstand, dass der Angeklagte das Kleidungsstück mitgenommen habe. Die Verteidigung blieb dabei, dass der 41-Jährige den Pulli nicht als Trophäe mitgenommen habe, sondern nur bewirken wollte, dass er im »Outlaw-Gebiet« nicht getragen werde.
Strafrechtlich machte dies den großen Unterschied: Staatsanwalt Michael Müller ging auch im Plädoyer noch von räuberischer Erpressung und Körperverletzung aus und forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft: »Das ist Kindergartenniveau, aber andererseits hört der Spaß auf, wenn jemand ein Messer zur Hand nimmt.« Die Verteidigung plädierte auf Nötigung und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie die Aussetzung zur Bewährung. Letztendlich wurde der LKW-Fahrer dann zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Auf der Positivliste verbuchte das Gericht das Geständnis des Angeklagten und die Entschuldigung per Handschlag beim Pulloverträger. Negativ bewertete es die Vorbestrafung unter anderem wegen Waffenbesitzes.

Der 41-Jährige, der seit 2008 Outlaw-Mitglied ist, bekundete, dass er aus dem Rockerclub austreten wolle. Auf Nachfrage des Gerichts sagte er: »Das ist unproblematisch. Wir sind ja nicht die Hells Angels.«
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ungewöhnlich ist die Auflage, die der 41-Jährige erfüllen muss, damit die Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt bleibt: Er muss einen zweiseitigen Aufsatz schreiben. Schriftart: Arial; Zeilenabstand: 1,5; Titel: »Warum es verboten ist, den Hitlergruß in der Öffentlichkeit zu zeigen.« Eigentlich ist das eine Maßnahme aus dem Jugendstrafrecht. Man könne provozieren, so das Gericht, müsse sich aber überlegen, wie.

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