Prozessbeginn: Schutzgelderpressung

Prozessbeginn: Schutzgelderpressung

Hagen –  Vor dem Landgericht müssen sich ab Montag (30.05.2016) drei Männer und eine Frau wegen Schutzgelderpressung verantworten. Die vier Angeklagten sollen unter anderem in Lüdenscheid Geschäftsleute bedroht, erpresst und teilweise auch zusammengschlagen haben.

Es klingt wie in einem Krimi: drei Männer und eine Frau, allesamt vorbestraft wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung. Teilweise haben sie schon Haftstrafen verbüßt. Jetzt sitzen sie erneut auf der Anklagebank. Diesmal geht es um Schutzgelderpressung. Einer der Tatorte ist Lüdenscheid. Dort sollen sie in zehn Fällen Geschäftsleute zu regelmäßigen Bargeld-Zahlungen gezwungen haben – und zwar mit Gewalt! Außerdem ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass einer der Männer Mitglied der Rockergruppe „Hells Angels“ ist.

Einer der Angeklagten kommt aus Lüdenscheid

Bei den Verdächtigen handelt es sich um den 37jährigen Murat S., der als Bandenchef gilt, seine 30jährige Schwester Filiz S., den 23 Jahre alten Murat Yasin H, aus Lüdenscheid und den 42jährigen Ziya Y. aus Köln. Zusammen mit neun weiteren Verdächtigen sollen sie in unterschiedlicher Zusammensetzung auch in Lüdenscheid Geschäftsleute massiv und brutal bedroht haben.

Im September 2015 sollen zwei der Angeklagten in einem Café in Lüdenscheid geschossen haben, um Kunden zu erschrecken und den Besitzer einzuschüchtern. Der mutmaßliche „Bandenchef“ Murat S. soll den Inhaber gezwungen haben, dort eines seiner Wettbüros zu platzieren. Seine Schwester Filiz S. soll dann den Geschädigten genötigt haben, die Videoaufzeichnungen aus dem Café herauszugeben. Sonst würden „noch am selben Tag 100 Hells Angels aus Köln kommen, um ihn platt zu machen“, heißt es wörtlich in der Anklageschrift. Die Polizei hatte die Angeklagten mehrere Monate lang oberviert, bevor sie sie am 17. Dezember 2015 festgenommen hat: Es war einer der spektakulärsten Schläge gegen die Schutzgeld-Mafia in Südwestfalen.

Unklarheit über Verbindung zu Hells Angels

Ob und welcher Position einer der Angeklagten tatsächlich Mitglied der Rockergruppe Hells Angels ist, soll in dem Prozess aufgeklärt werden. Vorsorglich hat das Landgericht Hagen für alle 35 Verhandlungstage ein Kuttenverbot erlassen. Das gesamte Verfahren findet unter erhöhten Sicherheitsbedingungen statt. Die Angeklagten werden von gleich zehn Rechtsanwälten vertreten.

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