Freispruch

Freispruch

Brandenburg Die Anklage fiel in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Der Potsdamer Pogida-Anmelder Christian Müller welcher der Hauptzeuge gegen seinen ehemaligen Mitgefangenen Marcel S., machte aber so widersprüchliche Aussagen, dass selbst der Staatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte und auch ausgesprochen wurde.

Der angeklagte Marvin S., der eine sechsjährige Haftstrafe absitzt, soll laut Anklage versucht haben, den 32-Jährigen Müller während der gemeinsamen Zeit im Sommer 2013 im Knast auf dem Görden zu erpressen.
Müller sollte demnach unter Androhung von Gewalt angeblich 5000 Euro beschaffen während eines kurzen Hafturlaubs und außerdem Drogen ins Gefängnis einschmuggeln. Angeblich sollte er auf diese Weise dafür büßen, dass er sich abfällig über die Hells Angels geäußert hatte. Ganz unplausibel schien diese Geschichte nicht. Marvin S. verbüßt ebenfalls eine lange Haftstrafe in der er zeitweise auch mitRayk F. untergebracht war, einem Führungsmitglied der Hells Angels.

Müller und die fehlende Verlässlichkeit

Im aktuellen Strafprozess machte der Staatsanwalt deutlich, dass Pogida-Müller eigentlich gar nicht vertrauenswürdig genug war, um Hafturlaub zu erhalten.

Im Normalfall hätte man Müller wegen fehlender Verlässlichkeit gar nicht rauslassen dürfen,

sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. Die Anstaltspsychologin habe sich daher auch dagegen ausgesprochen.
Doch Müller habe profitiert von dem liberalisierten Strafvollzugsgesetz, das der vormalige Justizminister Volkmar Schöneburg auf den Weg gebracht hatte. Er bekam einen Tag Ausgang, um seine Freundin zu besuchen. Er erzählte seiner Freundin etwas von Zigarettenholen und tauchte unter. Als die Polizei ihn Wochen später aufgriff, gab er als Entschuldigung in der Haftanstalt und später auch bei der Polizei an, er sei aus Angst vor Marvin S. und seinen Rockerfreunden nicht zurückgekehrt.
Im aktuellen Gerichtsprozess blieb von der belastenden Aussage des Pogida-Mannes nicht mehr viel übrig. Christian Müller verwickelte sich vor Gericht in lauter Widersprüche, auf die auch Marvin S.’ Verteidiger Henry Schlenker hinwies. Der Staatsanwalt beschrieb den Hauptbelastungszeugen Müller daher als „narzistische Persönlichkeit“, die lügt und Legenden verbreitet.
Der Freispruch bedeutet für den Angeklagten Marvin S., dass er nach jahrelanger Haft tatsächlich bald freikommen kann. Nach Angaben von Verteidiger Schlenker will er in Süddeutschland ein neues Leben beginnen.

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