„Kein Kuttenverbot für Rocker“

„Kein Kuttenverbot für Rocker“

Hamburg – Das Landgericht hat das Urteil gegen den angeklagten Hells Angel vom 07. August 2014 wegen Verstoßes gegen §20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG aufgehoben. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Das Tragen von Kutten der Rockerbewegung Hells Angels stellt kein verbotenes öffentliches Verwendung eines Kennzeichens verbotener Vereine dar, sofern mittels des Ortszusatzes „Harbor City“ auf einen nicht verboten Ortsverein der Bewegung hingewiesen wird.

Das Urteil kann HIER eingesehen werden.

 

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COMMENTS

  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    …. na endlich!….
    ..das Urteil ist jetzt rechtskräftig?

    2+
  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    …. das Urteil ist nicht mal so unverständlich geschrieben… verstehe selbst ich!!! grins

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  • Steppenwolf Steppenwolf

    Im Exzerpt des Urteils oben, ist alles gesagt. Und die Kutte ist (endlich) herauszugeben. Die Kosten der Verfahren trägt die Staatskassen: Punktum!

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf

    1+
  • iceangel iceangel

    Mal wieder ein erfreuliches Urteil.
    Man wird doch nicht langsam wieder zu einem Rechtsstaat zurückkehren. zwink
    `Ne, so blauäugig bin ich noch nicht. Hahaha
    Aber ein gutes Urteil.
    Und ein ganz wichtiges Signal an die Politik.
    Auch wir Rocker sind keine Hohlbirnen, wir kennen unsere Rechte und den Rechtsweg.
    Das Urteil sollten sich die Herren Jäger, Pistorius und Gall mal ganz genau durchlesen, bevor sie wieder hirnlose Aktionen starten.
    Respekt an die Richter in HH, scheinbar gibt es in den Amtsstuben noch ein paar Klardenker.
    Wenn die Rechtskraft erteilt ist, können die Engel in Hamburg wieder ihre Kutten tragen.
    Und ich denke, das werden sie mit Freude tun.
    Und der Mann bekommt wieder seine Kutte zurück, hoffentlich nicht gewaschen und gebügelt. Hahaha

    3+
  • Eastor

    Sehr erfreulich aber ob das alles mit rechten Dingen zugeht ist eine andere Sache, ich kann zur mindes keine Unterschrift vom Richter erkennen oder ein Vermerk das er verhindert ist, dann Unterschreibt der älteste Richter der Kammer!
    Also mit der Rechtskräftig ist das mal wieder so eine Sache
    Auszug:
    315 ZPO Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben
    Siehe dazu hie in der Queller: https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

    1+

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