„Bestätigung des Verbots ist eine gute Nachricht“

„Bestätigung des Verbots ist eine gute Nachricht“

So Innenminister Pistorius zur Bestätigung des Verbots des „Hells Angels MC Charter Göttingen“ durch das Nds. OVG in Lüneburg.

Straftaten werden Hells Angels zugeordnet

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Verbotsentscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 20. Oktober 2014 heute ausdrücklich bestätigt und festgestellt, dass die von den Mitgliedern des Vereins begangenen Straftaten auch dem Verein zugerechnet werden dürfen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Dazu Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Die heutige Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und die Tatsache, dass der Rockerclub „Hells Angels MC Charter Göttingen“ weiterhin verboten bleibt, ist eine gute Nachricht. Gegen die Rockerkriminalität im Süden Niedersachsens ist damit ein bedeutsamer Schlag gelungen. Ich möchte mich bei den beteiligten Behörden ausdrücklich bedanken.“

Das Vermögen des Vereins, z. B. mehrere Motorräder, verbleibt weiterhin im Besitz der Verbotsbehörde.

0

Related Post

COMMENTS

  • Hardball

    Die Behörden lernen dazu, was nicht alle machen.

    0
  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    … naja jedenfalls wird das Vermögen nicht wie in Spanien sofort verhökert!

    0
  • brutus brutus

    Lügnerische Justitz, die mit lügen und betrügen ein verbotsverfüging zusammen basteln, und sich dann freuen unsere rechtstaat mal wieder richtig in A**** gef*ckt zu haben .
    Cheapeau meine herren, die demokratie sackt als weiter in die Sche*sse…

    Was hier nicht erwähnt werd ist das die einzelne leute, die auf eigene kappe anscheinend ( möglich ) ein bischen scheisse gebaut haben, (was in ein anderen fall kaum die reden wert gewesen wehre), dafür aus die club entfernt sind.
    Voraussetzung für ein vereinsverbot is das andere leute im club von kriminelle activitäten gewusst haben und dass billigend im kauf genommen haben oder das sogar unterstutzt haben, was hier deutlich nicht den Fall ist.
    Also wie das gericht an dieses urteil gekommen ist, und mit welche begrundung is mir ein rätsel…

    0

Kommentar