Ortsgruppe löst sich auf

Ortsgruppe löst sich auf

Magdeburg – Die drei Angeklagten betreten am Donnerstagmorgen nacheinander in Handschellen den Gerichtssaal im Magdeburger Landgericht. Zunächst wird der Präsident der Magdeburger Hells Angels André G. zur Anklagebank geführt. Aus den Reihen der Zuschauer, die unter strengen Sicherheitsauflagen hinten Platz genommen haben, erntet er freundliches Kopfnicken. Es folgen sein Schatzmeister Matthias K. und Road Captain Alexander D. Eine kurze brüderliche Umarmung, dann nehmen alle neben ihren Anwälten aus Hamburg, Berlin und Hannover Platz.
Die beiden letzteren Hells Angels hatten erst in diesem Jahr ihre Strafen für andere Delikte erhalten. So wurde Alexander D. Anfang Februar wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat wurde auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Matthias K. erhielt im Januar eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde.
Staatsanwältin Martina Laue wirft dem Trio nun eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung am 3. Oktober 2015 auf dem Magdeburger Oktoberfest auf dem Messegelände vor.
Es war gegen 20 Uhr als mehrere Mitglieder der Hells Angels einen „Rundgang“ im Bereich des Festzelts machten. Dabei stießen sie auf zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, mit denen die Angeklagten in Streit gerieten.
In der Folge sollen die Angeklagten in wechselnder Beteiligung die beiden Opfer geschlagen und noch am Boden liegend mehrfach zusammengetreten haben. Erst als weitere Wachleute dazu kamen, konnten die Rocker von den Opfern getrennt werden. Einer der beiden musste im Krankenhaus mit seinen Wunden versorgt werden.
In der Folge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei mit etwa 100 Beamten am Abend des 17. November samt Spezialeinsatzkommando Wohnungen und die Szene-Bar „The other Place“ im Magdeburger Stadtzentrum. Dort konnten die drei Gesuchten festgenommen werden. Bei Alexander D. entdeckten die Ermittler eine halbautomatische Pistole, Kaliber 9 Millimeter, der Marke Browning. Der Präsident war ebenfalls in Besitz einer halbautomatischen Waffe. Es handelte sich auch um eine Pistole der Marke Browning samt zugehöriger Munition, Kaliber 6,35 Millimeter. Beide Angeklagten sollen sich deshalb wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. André G. habe die Polizisten bei der Vorführung beim Haftrichter zudem als „Vollidioten“ und „*******“ beleidigt.
Für den weiteren Prozess sind acht Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt. Laut Landeskriminalamt (LKA) hat der Hells-Angels-Charter am 19. März seine Auflösung bekannt gegeben und die Internetpräsenz geschlossen. „Weitere Hinweise liegen uns zurzeit aber nicht vor“, sagte gestern ein LKA-Sprecher.

Unser Dank geht hier an Sluugy

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