Freispruch

Freispruch

Der Walsroder Präsident der Hells Angels und Geschäftsmann Wolfgang H. ist am Dienstag vom Vorwurf der „Zuwiderhandlungen gegen vereinsrechtliche Verbote“ freigesprochen worden.

Das Landgericht Verden berief sich dabei vor allem auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Im Juli vorigen Jahres hatte der BGH sich darin gegen ein pauschales Verbot von Rockerkutten ausgesprochen, die von „Bandidos“ und anderen Vereinigungen dieser Art getragen werden. Wichtig sei die Abgrenzung zu verbotenen Vereinen durch einen eindeutigen Ortszusatz.

Laut Staatsanwaltschaft hatte „Hells Angel“ H. im Sommer 2014 als Motorradfahrer sowie bei einer öffentlichen Veranstaltung ein T-Shirt „mit Clubemblemen eines verbotenen Vereins“ getragen. Das Ensemble dieser Embleme, unter anderem Totenkopf und Engelsflügel, trug allerdings den Zusatz „Hannover“ beziehungsweise „North Region“. Somit sei die erforderliche Abgrenzung gegeben, erklärte das Gericht und betonte: „Aus Rechtsgründen hatte ein Freispruch zu erfolgen.“

Der Prozess gegen H. vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zieht sich derweil weiter hin. Seit Mitte Januar muss sich der 71-Jährige wegen Insolvenzverschleppung und Gläubigerbegünstigung verantworten. Eine Einstellung des Verfahrens unter der Voraussetzung eines Geständnisses hatte H. abgelehnt: „Ich will einen Freispruch“.

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