Urteile teilweise bestätigt

Urteile teilweise bestätigt

Laut Focus hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Gefängnisstrafen aus einem Rocker-Prozess in Cottbus bei drei von vier Angeklagten für rechtskräftig erklärt. Das Landgericht hatte vor gut einem Jahr vier Männer im Alter zwischen Mitte 20 und 40 zu Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt. Sie brachten im Jahr 2011 einen Schüler fast um.

Die Männer hielten laut Urteil den damals 16-Jährigen irrtümlich für ein Mitglied von verfeindeten Rockern. Der Jugendliche wurde bei dem Überfall in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) mit Tritten gegen den Kopf und Messerstichen so schwer verletzt, dass er nur mit einer Notoperation hatte gerettet werden konnte. Nach Überzeugung des Landgerichts war das Teil eines geplanten Vergeltungsakts von Rockern des Clubs MC Gremium. Wenige Tage zuvor war in Königs Wusterhausen ein Rocker dieses Clubs nach einer vermeintlichen Beleidigung des Präsidenten der Hells Angels niedergestochen worden.

Alle vier hatten das Cottbuser Urteil angefochten. Der BGH bemängelte in einem Fall, dass eine frühere Verurteilung nicht korrekt in die neun Jahre Haft eingeflossen sei. Das Landgericht entschied für einen Verurteilten erneut über die Gesamtstrafe – aber ohne neue Hauptverhandlung, wie ein Landgerichtssprecher die Entscheidung vom Januar erläuterte. Alles Übrige beanstandete der BGH nicht.

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