Waffenbesitzkarte – Rocker klagt

Waffenbesitzkarte – Rocker klagt

München – Ein Rocker klagt heute vor dem Verwaltungsgericht München um den Erhalt seiner Waffenbesitzkarte.

Das Landratsamt Dachau hat die Erlaubnis des Sportschützen wegen Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers widerrufen. Die Aberkennung ging auf einen Hinweis der Polizei zurück. Demnach gehört der Kläger einer Rocker-Gruppe an.

Immer öfter werden Rockern ihre Waffenbesitzkarten entzogen, weil sie aufgrund der Mitgliedschaft in einem MC nicht die erforderliche „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ besäßen. Wir berichteten.

Aktuell dazu sollte man sich einmal vor Augen halten, dass Medieninformationen zufolge momentan etwa 400 Rechtsextremisten laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Viele Neonazis dürfen laut einer ARD-Umfrage ihre Schusswaffen behalten, obwohl mehrere Landesbehörden für Verfassungsschutz die Waffenbehörden auf Rechtsextremisten mit Waffen hingewiesen haben. Bundesweit seien nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund von Verfassungsschutz-Hinweisen als „waffenrechtlich unzuverlässig“ einstuften, berichtete der Südwestrundfunk am Sonntag. In Sachsen prüften die Behörden laut SWR im vergangenen Jahr in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten. Aber nur bei drei Personen seien die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen worden.

Momentan liegen uns noch keine näheren Infos über den Fall in München vor – wir bleiben dran. 

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COMMENTS

  • Sprouchmaaster Sprouchmaaster

    vielleicht sind Nazis mindergefährlich weil manchmal minderbemittelt? (das war Ironie)

    2+
  • iceangel iceangel

    „vielleicht sind Nazis mindergefährlich weil manchmal minderbemittelt?“

    Das ist ja gerade das gefährliche an denen und das ohne Ironie. zwink

    Was denkt man denn, welche Gesinnung in entscheidenden Gremien des Verfassungsschutzes und anderer relevanter Behörden sitzt?
    Denkt den einer, dass das Gedankengut nach 1947 aus den Schaltstellen der Macht vollständig ausgemerzt wurde?
    Genau die Typen haben doch danach die wichtigsten Stellen wieder besetzt und ihre Gesinnung munter weiter gelehrt.
    Die werden doch ihre Brüder im Geiste nicht entwaffnen. zwink

    3+
  • Steppenwolf Steppenwolf

    Reductio ad absurdum……….ne, ne, da wird der Hund in der Pfanne verrückt……

    Selbst der Besitz von Sprengstoff und Zünder, gefunden bei einem Mitglied der Partei „Der 3. Weg“ veranlasste die Staatanawaltschaft nicht, ein Verfahren zu eröffnen. Auf Anfragen beim Oberstaatsanwalt, erhielt ein Journalist die entwaffnende Auskunft, dass Zünder und Sprengstoff ja an verschiedenen Orten aufbewahrt wurden und der besagten Person der Bau einer Bombe nicht nachgewiesen werden könne. Auf die weitere Frage des Journalisten, was die Person denn mit Sprengstoff sonst anfangen könnte, erhielt er vom Oberstaatsanwalt die Antwort, dass wisse er nicht.

    Gehts noch?????

    Gruß mit Respekt, Steppenwolf

    2+
  • iceangel iceangel

    Aus dem Merkur ein Zitat der Richterin:
    „Wer Waffen fÜhre, müsse beweisen, dass er persönlich geeignet und zuverlässig ist.“

    Na wenn es danach ginge, dann dürfte, meiner Meinung nach, die Hälfte der Bullen keine Waffe führen.
    Und ob da so der ein oder andere Soldat in unserer Berufsarmee geeignet ist, möchte ich auch bezweifeln.
    Und ich will auch nicht wissen, was für Charakteren in so manchem Schützenclub kreuscht und fleuscht.
    Von daher nenne ich das eine Willkürhandlung, wenn man an einem unbescholtenen Mann solche Maßnahmen vollzieht.
    Aber so ist das eben, wenn in unserer Justiz mit zweierlei Maß gemessen wird, anstatt sich an demokratischen Maßstäben sich zu orientieren.

    Jow, Steppenwolf, hätte man den Sprengstoff in einem Rockerclubhaus gefunden, den wäre die Stadt zu klein, bei dem Aufgebot an Bullen, die da aufmarschieren würden.
    Aber wie gesagt, die Gesinnung in so manchen Amtsstuben ist mir schon klar.

    1+

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