Allgemeinverfügung lief am Aschermittwoch aus

Allgemeinverfügung lief am Aschermittwoch aus

Die Stadt Aachen hatte Mitte Dezember das Tragen von Jacken bestimmter Clubs wie „Bandidos“ oder „Hells Angels“ (sowie Outlaws und Gremium – Anm. RP) aus Sicherheitsgründen untersagt.
Während die Karnevalisten am gestrigen Aschermittwoch ihre bunten Kostüme für die nächste Session in ihren Kleiderschränken verstaut haben, durften Aachens Rocker ihre dunklen „Kostüme“ wieder aus den Spinden holen – Zumindest vorerst.

Das städtische Verbot für diverse Rockergangs an bestimmten Orten der Stadt lief gestern aus, das berichtet die Tageszeitung „Aachener Zeitung“ am Mittwoch. Somit ist das Tragen der Lederwesten vorerst nicht mehr strafbar. „Wir werden jetzt Bilanz ziehen und unsere Erfahrung mit der Polizei abgleichen“, sagte Dezernentin Annekathrin Grehling gegenüber der „Aachener Zeitung“. Die Stadt Aachen hatte Mitte Dezember das Tragen von Jacken bestimmter Clubs wie „Bandidos“ oder „Hells Angels“ aus Sicherheitsgründen untersagt. Denn die beiden verfeindeten Banden liefern sich brutale Revierkämpfe um Pfründe wie Drogenhandel oder Prostitution, wie die Tageszeitung schreibt.

Zu den Verbotszonen zählten die Elsassstraße, Elsassplatz und der Kennedypark sowie Teile der Pontstraße und der Heinrichsallee. Diese Orte waren in der letzten Zeit als Treffpunkte sowie Schauplätze von Gewalttaten aufgefallen. Aus Sicht der Polizei nutzen Rocker ihre Uniform vor allem dazu, um andere einzuschüchtern. Vielerorts untersagten die Behörden deshalb das Zeigen von Klub-Emblemen.

Seit der städtischen Verfügung nahm für viele Aachener Bürger die bedrohliche Präsenz der Bandenmitglieder stetig ab. Die Aachener Polizei hat seit dem Verbot kein Schaulaufen der Rocker zu Protokoll genommen. Insgesamt 17 Straftäter, die mit einer Lederweste bekleidet waren, konnte die eigens gegründete Ermittlungskommission zur Bekämpfung von der Rockerkriminalität innerhalb kürzester Zeit festnehmen.

Es war richtig gut und ich freue mich, dass wir unsere Ziele erreicht haben

sagte  die Dezernentin Annekathrin Grehling. Allerdings unterliegen solche Ausnahmeverfügungen strengen rechtlichen Auflagen. So muss u. a. eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen – die nun abgenommen hat. Und zudem muss sich die Stadt mit zwei Klagen gegen das „Kuttenverbot“ aus Rockerkreisen herrumschlagen. Ob und in welcher Form, eine solche Verfügung nochmals ausgerufen wird, sei laut Grehling noch nicht klar. Aber ein probates Mittel sei es allemal.

Wir prüfen derzeit unsere Möglichkeiten. So könnte das Verbot auch nur zu bestimmten Anlässen gelten gemacht werden

so Grehling.

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COMMENTS

  • iceangel iceangel

    „Allerdings unterliegen solche Ausnahmeverfügungen strengen rechtlichen Auflagen.“

    Und das ist korrekt so, sonst wird das zur Regel.
    Sonst könnte jeder Affe aus der Verwaltung oder Kommune einem ständig das Tragen der Kutte je nach Laune verbieten.

    “ Die Aachener Polizei hat seit dem Verbot kein Schaulaufen der Rocker zu Protokoll genommen.“

    Das haben die Rocker nur gemacht, damit sie wegen den paar Tagen dem Stress aus dem Weg gehen.
    Wäre das ein Dauerzustand, würde sich wohl kaum einer daran halten, zu Recht.
    Das Kuttentrageverbot wurde vom BGH in die Tonne gekloppt.
    Diese Entscheidung hat auch die Stadt Aachen und die Annekathrin zu respektieren.
    Wenn das Gericht gegen die Rocker entscheidet, dann wird das rigoros umgesetzt.
    Wenn das Gericht für die Rocker entscheidet, interessiert es die Kommune und die Politik nicht.
    Seltsames Demokratieverständnis.
    Aber ich bin in diesem Land nix mehr anderes gewohnt.

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