Antrag abgelehnt

Antrag abgelehnt

Osnabrück – Mit Beschluss vom 08. Februar 2016 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines mutmaßlichen Gremium-Members abgelehnt. Der mutmaßliche Rocker hatte sich gegen die von der Stadt Osnabrück verfügte Aufhebung seiner jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit gewandt. Er bestreitet es Mitglied im „Gremium MC Osnabrück“ zu sein.

Bei dem Mann, der nun keine Waffen mehr besitzen darf, handelt es sich nach Angaben einer Pressesprecherin des Gerichts um ein langjähriges Mitglied eines Sportschützenclubs. Er sei Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von zwei Kurz- und fünf Langwaffen, für die er eine Waffenbesitzkarte besitzt. Seit 2012 verfügte er zudem über die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Der Mann sei weder waffen- oder strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Auf eine Mitteilung der Polizeidirektion Osnabrück Anfang 2015 hin, wonach der Antragsteller Mitglied im „gewaltbereiten Motorradclub“ „Gremium MC Osnabrück“ sei und dort zugleich die Funktion des „Treasurers“ bekleide, entzog die Antragsgegnerin ihm den Waffenschein, die Waffenbesitzkarten sowie den bis Ende März 2016 gültigen Jagdschein wegen der aus der Mitgliedschaft im genannten MC folgenden Unzuverlässigkeit.

Dem Osnabrücker Gericht reicht der Hinweis auf die Mitgliedschaft in einer Rockergruppe als Grund für die Entwaffnung. Dort verweist man auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Rockergruppierung „Bandidos“. Allein die Mitgliedschaft in einem gewaltbereiten Rockerclub reiche danach ungeachtet der sonstigen straf- und waffenrechtlichen Unbescholtenheit aus, die Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn anzunehmen. Auch die Ortsgruppierung des „Gremium MC“ zähle zu den sog. 1 %-tern (Onepercentern) Outlaw Motorcycle Gangs, die sich selbst als gewaltbereit und außerhalb des Rechts stehende „Outlaws“ sähen. Die gewaltsame Austragung von Konflikten sei ein wesentliches Merkmal des „Gremium MC“ und der strenge Ehrenkodex gebiete es den Mitgliedern einander in Konflikten Beistand zu leisten.

Zwar bestreite der Antragsteller seine Mitgliedschaft in der Rockergruppierung. Nach den Gesamtumständen sprächen aber zahlreiche Anhaltspunkte, u.a. die Anmietung von Clubräumlichkeiten, die mittlerweile der „Gremium MC“ nutze, für die Annahme, er sei Mitglied. Selbst wenn man jedoch die Frage der Mitgliedschaft des Antragstellers in der Rockergruppierung und damit seine Unzuverlässigkeit als offen beurteile, gehe die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu treffende Interessenabwägung zu seinen Lasten aus. Dem Sicherheitsinteresse angesichts des von Waffen ausgehenden Gewaltpotentials könne der Antragsteller keine gleichwertigen Interessen entgegensetzen.

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COMMENTS

  • Boyka

    Was will man von dem Fascho-System noch erwarten…

    3+
  • brutus

    Ich glaube nicht das es oft gegeben hat das ein Rocker jemand mit ein legalen waffen erschossen hat. Wenn ein Rocker ein Ballerman braucht ( oder wer auch immer ) geht einfach mal auf die strasse oder in ein paar Kneipe, und dann lässt sich schon was finden. Die meiste unfällen oder amoklaufen mit legalen waffen is begangen von leute die als zuverlässich bekannt steht. Bringt nichts, und das weisst die Obrichkeit auch.

    Was mir wündert is das die Deutsche staat diese diskriminierung unterstutzt. Jemand, ohne das er ein straftat begangen hat oder was ähnliches, einfach zu entrechten. Nur weil man in ein Motorrad club ist …..STINKEFINGER !!!!!!!

    5+

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