81 verklagt Aachen

81 verklagt Aachen

Pressemitteilung des HAMC Stuttgart

Der Präsident des HAMC Stuttgart hat heute Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen vom 16.12.2015 erhoben, mit der Mitglieder nicht verbotener Rockervereine diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Die Stadt Aachen hatte mit der auf dem Ordnungsbehördengesetz von NRW beruhenden Verfügung Teile des Stadtgebiets von Aachen zu Sperrzonen für Mitglieder von Rockervereinen erklärt und diesen für den Fall der Nichtbeachtung Zwangsmittel angedroht.

Das Vorgehen der Stadt Aachen beruht auf einer zwischen Politik und Behörden abgesprochenen, auch schriftlich dokumentierten Strategie zur Bekämpfung sogenannter Rockerkriminalität, mit der von tatsächlichen Kriminalitätsschwerpunkten, denen Politik und Polizei weitgehend hilf- und tatenlos gegenüber stehen, abgelenkt werden soll. Die Strategiepapiere und ihr schändlicher Inhalt liegen vor. Die Hilflosigkeit, das Versagen der zuständigen Politiker, die Verantwortung gerne auf andere abschieben – aktuellstes Beispiel NRW – wird immer deutlicher.

Lutz Schelhorn, der Präsident des HAMC Stuttgart: „Wir lassen uns nicht unter Generalverdacht stellen. Der Diskriminierung und Kriminalisierung nicht verbotener Motorcycle Clubs (MCs) treten wir entschlossen entgegen.“

Stuttgart, den 18.01.2016, Lutz Schelhorn

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COMMENTS

  • Sprouchmaaster

    …wieder ein „Gerichtsgeplänkel“!

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  • Fit-One

    Genau das gleiche wie das Papier , dass 1%er Member oder Firmen die Member beschäftigen keine Aufträge mehr bekommen sollen für öffentliche Security Arbeit (z.b. Feste, Veranstaltungen) und nicht als Security Arbeiter arbeiten dürfen und ggf. deren Arbeitgeber (zb Gastronomie oder Bordells) unter Druck gesetzt wird vom Ordnungsamt und mit Sanktionen gedroht wird.

    pure schikane

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  • Sprouchmaaster

    … es ist ne „Zermürbungstaktik“!!!!

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  • Sluugy

    Gebietsanspruch nur andersrum.
    Natürlich inklusive Verallgemeinerung und Diskriminierung aller.

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  • larsen

    Die Stadt möchte gegen Rocker Kriminalität vorgehen.. soweit so gut aber dann muss sich die Verfügung auch gegen Kriminelle richten..

    Das macht sie ja offensichtlich nicht, sondern vielmehr gegen alles was eine Kutte trägt..

    Mal sehen was das Gericht daraus macht..

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  • Schubkarre-Eifel

    Wenn Lutz Schellhorn gegen Diskriminierung etwas unternimmt, dann ist das richtig. Kein normaler „SZENEKUNDIGER“ wird die Stuttgarter 81 als kriminelle Gang ansehen. Auch nicht die Polizei oder das Gericht. Aber in der Elsassstraße und den dazugehörigen Bereichen agieren Personen,die Kutte tragen und mit Moped-Kultur nichts am Hut haben und wirklich kriminell sind. Hier geht es nicht darum Rocker zu gängeln,sondern Kriminelle in die Schranken zu weisen,die halt auch Kutte tragen. Leider (und zum Glück) gibt es das Gesetz nicht her,das Lutz und die Stuttgarter 81 selber hochfahren und für Ordnung sorgen. Aber der Staat kann nicht anders und die Stuttgarter 81 dürfen nicht. Das Problem ist das die Gesetzteslücken und unser humaner Staat ausgenutzt wird von Kriminellen. Denn Aachen hat nichts gegen ECHTE Rocker und ECHTE Rocker haben nichts gegen Aachen. Warum sich gegenseitig anfechten,wenn die „Arschlöcher“ andere sind?

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  • Sprouchmaaster

    Hallo Schubkarre! Recht hast du!
    … aber von dir gibt’s zu wenige!! grins (Alter Träumer)

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