Rechtswidrigkeit gegen Rocker

Rechtswidrigkeit gegen Rocker

Göttingen – Vor dem Verwaltungsgericht haben ehemalige Mitglieder der Hells Angels einen Teilerfolg errungen.

Nachdem gestern der Strafprozess gegen vier Rocker wegen Erpressung endete (wir berichteten hier) wurde heute darüber verhandelt, ob die Beschlagnahmungen der Polizei nach dem Verbot des Charters Göttingen am 20. Oktober 2014 rechtswidrig waren oder nicht. Damals wurden im Clubhaus in Adelebsen und in Privatwohnungen mehrerer Mitglieder u.a. Computer, Kleidungsstücke (Kutten), Informationsmaterial, Motorräder, Ausrüstungsgegenstände beschlagnahmt.

Das Gericht beanstandete in seinem Urteil einen Teil der Sicherstellung, dazu hieß es:

Nicht rechtmäßig waren beispielsweise die Sicherstellung von Gegenständen etwa mit der Aufschrift ‚Big Red Machine Göttingen‘ oder ‚Support 81 Göttingen‘ sowie von Aufdrucken, die auf andere Charter der Hells Angels Bezug nehmen.

Der Gerichtssprecher Dieter Wenderoth ergänzt:

Bei diesen Gegenständen ist die Verbindung zum verbotenen Verein für den durchschnittlichen Betrachter nicht sofort erkennbar.

Im Gegensatz dazu sei das Vorgehen bezüglich anderer Gegenstände rechtlich einwandfrei gewesen. Hierzu führte das Gericht auf:

Informations- und Agitationsmaterial, das der Verein vorhalte oder Dritten überlasse, wie Aufnäher mit Vereinsfarben oder Kleidungsstücke, wie die Kutte‘ eines Motorradclubs. Weil „eine eindeutige Zuordnung zu dem verbotenen Verein und seinen Symbolen möglich ist kann auch die Beschlagnahme von Gegenständen, die den Totenkopf mit Helm als Symbol der Hells Angels oder einen Schriftzug mit der konkreten Vereinsbezeichnung ,’Hells Angels MC Göttingen‘ oder ‚HAMC Göttingen‘ enthielten, als rechtmäßig gelten.

Trotz des Teilerfolges werden die beanstandeten Gegenstände nicht sofort zurückgegeben; erst nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann die Herausgabe verlangt werden.

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COMMENTS

  • Iceangel

    Zitat:
    „erst nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann die Herausgabe verlangt werden.“

    Was heißt hier verlangt werden.
    Die haben das Zeug, das sie gesetzeswidrig einbehalten haben, unaufgefordert zurückzubringen,
    Die haben`s ja schließlich auch weggeholt.

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